Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.
Leistungen nach anderen Vorschriften des SGB XII oder des SGB VIII gehen dieser Leistung vor. Die Kosten der Hilfe werden dem Landkreis vom Land erstattet.
Ansprechpartner:
Frau Lisa Klein
Amt für soziale Angelegenheiten
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-2234
06861-80-491
l.klein@merzig-wadern.de
Raum: 251, 2.OG