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Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Politisch verfolgten Menschen sichert das Grundgesetz der BRD ein individuelles Recht auf Asyl zu. Das AsylbLG sieht die notwendigen Leistungen für Asylbewerber vor. Es handelt sich hierbei um Leistungen zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts sowie der Unterkunft und Heizung. Die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG erhalten für die Dauer von 15 Monaten Grundleistungen (abgesenkte Leistungen) nach dem AsylbLG. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Leistungen in Höhe der Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des SGB XII –Hilfe zum Lebensunterhalt- bewilligt.
Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG


Ansprechpartnerin für Beckingen, Merzig, Mettlach und Perl:

Frau Yasmin Kaiser

Organisationsamt

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80190
06861-80395
y.kaiser@merzig-wadern.de
Raum: 110, 1.OG


Ansprechpartner für Losheim am See, Wadern und Weiskirchen:

Frau Gabriela Fendoğlu

Amt für soziale Angelenheiten
Asybewerber

Oberstraße 9
66687 Wadern

06871-507-751
06871-507-764
g.fendoglu@merzig-wadern.de

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