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Kinderbetreuung

Aufgrund veränderter gesellschaftlicher Strukturen haben sich die Ansprüche an die Kinderbetreuung und damit auch die gesetzlichen Anforderungen und die Qualitätsstandards erhöht. Immer häufiger ist eine außerfamiliäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen notwendig, weil beispielsweise beide Eltern berufstätig sind. Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege soll die Entwicklung und Entfaltung von Kindern zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Erziehung und Bildung in der Familie wird unterstützt und ergänzt und die Eltern können Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren.

Im Landkreis Merzig-Wadern wird ein umfangreiches Angebot an Betreuung für Kinder zwischen null und vierzehn Jahren in Form von Kindertagespflege, Kinderkrippe und Kindergärten sowie die Schulkind-Betreuung in Freiwilligen Ganztagsschulen und Horten angeboten. Je nach Bedarf und Alter kann zwischen Betreuungsformen mit festen oder flexiblen Zeiten gewählt werden.

Des weiteren werden Leihgroßeltern und Babysitter vom Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)  Spezialdienste vermittelt.

Ein Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum dritten Lebensjahr hat laut Gesetzgeber einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder auf einen Betreuungsplatz in Form eines Tagespflegeplatzes.

Zudem besteht ein rechtlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder zwischen dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

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