Infektionskrankheiten
Das Aufgabenspektrum im Bereich der Infektionskrankheiten umfasst:
Das in Kontakt Treten mit erkrankten Bürgern um die Quelle und Herkunft einer ansteckenden Krankheit zu ermitteln und eine Weiterverbreitung zu vermeiden.
Dabei werden die Betroffenen vom Gesundheitsheitsamt telefonisch oder schriftlich kontaktiert und ausführlich über Infektionserreger, Übertragungswege, Symptome und Dauer der Erkrankung informiert. Auch die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes bzgl. Tätigkeitsverboten im Umgang mit Lebensmitteln und die Vorgaben zum Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen werden vermittelt.
Weitere Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Masernschutzgesetz
Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Pandemiebedingt wurde die Meldefrist für Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt bis zum 31. Juli 2022 verlängert.
Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.
Folgende Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, müssen entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunität gegen Masern oder einen Nachweis über medizinische Kontraindikationen aufweisen:
- Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 1 bis 3 IfSG betreut werden
- Personen, die bereits vier Wochen in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 4IfSG betreut werden oder in einer Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG untergebracht sind
- Personen, die in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG, § 33 Nummer 1 bis 4 IfSG oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG tätig sind
Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bei der betroffenen Person durchgeführt wurden.
Meldung an das Gesundheitsamt
Die Meldung nach § 20 IfSG erfolgt ausschließlich über das Online-Meldeportal.
Bitte melden Sie nur Personen, von denen Ihnen kein Nachweis oder kein ausreichender Impfschutz vorliegt, sowie Personen, bei deren vorgelegten Nachweisen Sie Zweifel haben.
Bei Fragen oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an immun20a@merzig-wadern.de an das Gesundheitsamt.
Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz stellt das Bundesministerium für Gesundheit unter www.masernschutz.de zur Verfügung.
Asiatische Tigermücke
Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) wird zunehmend durch den weltweiten Handel und Reiseverkehr aus Ostasien nach Deutschland eingeschleppt. Mittlerweile kann sie auch lokal in Deutschland überwintern. Auch in Saarbrücken gab es 2023 gesicherte Funde der Mücke, was auf größere Populationen hinweisen kann.
Risiko für die Bevölkerung
Grundsätzlich kann die asiatische Tigermücke Krankheiten übertragen: zum Beispiel das Chikungunya-, Dengue-, Gelbfieber- und das West-Nil-Virus. Bislang wird das Risiko für die Bevölkerung noch als gering angesehen, da diese Erkrankungen in der Regel bisher nur Reiserückkehrer betrafen. Um diese „Reisekrankheiten“ in Deutschland übertragen zu können, muss die Tigermücke hier erfolgreich überwintern können und größere Populationen hervorbringen. Somit ist das derzeitige Erkrankungsrisiko im Saarland nach einem Stich der asiatischen Tigermücke sehr gering, da diese „Reisekrankheiten“ hier bislang nur vereinzelt aus dem Urlaub mitgebracht werden. Sollten Sie nach einem Stich einer Mücke grippeähnliche Symptome entwickeln, so suchen Sie sich bitte umgehend ärztliche Hilfe.
Um einem zunehmenden Risiko für die Bevölkerung vorzubeugen, gilt es entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hier werden alle Bürger um ihre Mithilfe gebeten.
Aussehen
Die Tigermücke ist kleiner als eine 1-Cent-Münze. Der gesamte Körper ist schwarz-weiß gestreift, auch an den Beinen. Zusätzlich trägt sie einen markanten Längsstreifen auf dem vorderen Rücken. Sie ist auch tagsüber aktiv und zeigt ein enorm aggressives Stechverhalten.
Verwechslungsgefahr besteht mit der einheimischen Ringelmücke, die ebenfalls gestreifte Beine hat. Diese ist jedoch um ein vielfaches größer als die Tigermücke und besitzt keinen Streifen auf dem Rücken.
Weitere Informationen:
Schutz vor Ausbreitung
Die wichtigste vorbeugende Maßnahme ist das Verhindern der Entstehung von Brutstätten für die Tigermücke. Es müssen die Flächen reduziert werden, auf denen das weibliche Tier seine Eier ablegt. Diese einmal abgelegten Eier können auch in einem kalten Winter intakt und bis zu 5 Jahre lebensfähig bleiben. Um die Brutstätten der Mücke erfolgreich zu reduzieren, sollte darauf geachtet werden, dass sich in der eigenen unmittelbaren Umgebung - im Garten oder auf dem Balkon - keine kleinen, stehenden Wasseransammlungen befinden.
Diese Wasseransammlungen finden sich zum Beispiel in Blumentopfuntersetzern, Ablaufrinnen, Gießkannen, Regenfässern, Folien, Planen oder alten Autoreifen.
Solche Gegenstände sollten am besten gereinigt, getrocknet und dann so gelagert werden, dass sich kein neues Wasser mehr darin sammeln kann.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltamtes.
Projekt »Moskito« im Saarland am UKS
Durch eine Umfrage in der Bevölkerung im Saarland soll das Bewusstsein für die Tigermücke geschärft werden. Es sollen Präventionsstrategien entwickelt und verglichen werden.
Hier geht es zur Umfrage (Dauer ca. drei Minuten)
Weitere Informationen:
Fundtiere
Haben Sie eine Tigermücke gefunden? Gerne können Sie diese zur Identifikation zum UKS bringen:
Universitätsklinikum des Saarlandes:
Kirrberger Straße 100, Gebäude 43
66421 Homburg/Saar,
Tel.: (06841) 1623912
Beachten Sie hierbei bitte die Hinweise auf der Internetseite des UKS.
Alternativ können Sie Ihre Fundtiere auch an das Leibniz-Zentrum für Agrarforschung e.V. senden.