Brandschutz
Der Brandschutz und die Technische Hilfe fallen laut Grundgesetz in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Im Saarland ist durch das „Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz“ (SBKG) das gesamte Feuerwehrwesen festgeschrieben.
Das SBKG regelt die vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachwerte, die durch Brände, Explosionen, Unfälle, Naturereignisse oder sonstige Notfälle drohen.
Unter „Brandschutz“ ist der klassische vorbeugende und abwehrende Brandschutz zu verstehen, so wie ihn nicht nur die Feuerwehren von jeher kennen. Das umfasst alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren. Dazu zählt auch die Unterhaltung einer Feuerwehr, für die Städte und Gemeinden zuständig sind. Die Landkreise haben die Aufgabe, die Belange des überörtlichen Brandschutzes und der Technischen Hilfe zu bearbeiten.
Im Landkreis Merzig-Wadern nimmt die Kreisverwaltung viele Aufgaben für die Städte und Gemeinden im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wahr. Dazu gehören zum Beispiel die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen, die Beschaffung von Schutz- und Dienstkleidung oder die Einrichtung zentraler Werkstätten. Ein derartige Kooperation ist landesweit einmalig.