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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8 a SGB VIII


Anlass der Aufgabenwahrnehmung des Bezirkssozialdienstes (BSD) im Kinderschutz ist das staatliche Wächteramt. Dieses besagt, dass die Träger der Jugendhilfe eine Schutzpflicht für den jungen Menschen und ein Wächteramt über das elterliche Erziehungsrecht habe.

Im Landkreis Merzig-Wadern übernimmt das Kreisjugendamt beziehungweise der BSD diese hoheitliche Aufgabe. Somit haben die Fachkräfte des BSD eine Garantenstellung inne und sind bei Verdacht oder Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung verpflichtet, die Gefahr für den jungen Menschen abzuwenden.

Bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte an die Zentrale der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer (0 68 61) 80-0 oder an die Telefonnummer des Kreisjugendamtes Merzig-Wadern.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, jede Polizeidienststelle im Falle einer Kindeswohlgefährdung zu informieren.

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