Ausbildung in der Kreisverwaltung
Alle Informationen zur Ausbildung beim Landkreis Merzig-Wadern gibt in unserem Flyer oder in der jeweiligen Rubrik unten.
Unsere aktuellen Ausbildungsstellen finden Sie unter Service - Stellenangebote.
Haben wir Ihr Interesse an einer Ausbildung beim Landkreis Merzig-Wadern geweckt?
Dann bewerben Sie sich für die jeweilige Ausbildung unter www.interamt.de oder senden Sie Ihre Bewerbung an personalamt@merzig-wadern.de.
Bitte beachten: Die Bewerbungsfrist beginnt und endet im Zeitraum Juli/August des laufenden Jahres für das kommenden Ausbildungsjahr.
Kontakt:
Frau Rebecca Mezzavilla
Personalamt
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-131
06861-80-395
r.mezzavilla@merzig-wadern.de
Raum: 148, 1.OG
Inspektoranwärter/in für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Allgemeinen Verwaltung
Einstellungsvoraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand (§ 22 SLVO)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt hat (§ 7 Abs. 1 BeamtStG)
- Einhaltung der Altersgrenze gemäß § 4 Abs. 1 SBG
- freundliches und aufgeschlossenes Wesen
- Freude im Umgang mit Menschen
- Einsatzbereitschaft für Schwächere
- Leistungsbereitschaft
- Engagement
- Teamfähigkeit
Studienbeginn:
- 1. Oktober eines jeden Jahres
Studiendauer:
- 3 Jahre (Vorbereitungsdienst), zzgl. einer Prüfungszeit von bis zu drei Monaten
Studienaufbau:
- Praxiseinführung: 1 Monat
- Grundstudium: 7 Monate
- Praktikum I: 4 Monate
- Hauptstudium I: 4 Monate
- Praktikum II: 4 Monate
- Hauptstudium II: 4 Monate
- Praktikum III: 4 Monate
- Hauptstudium III: 8 Monate
- Prüfungen: ca. 3 Monate
Das fachwissenschaftliche Studium (Grundstudium, Hauptstudium I bis III) erfolgt an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes in Quierschied-Göttelborn.
Während des berufspraktischen Studiums (Praxiseinführung, Praktikum I bis III) erfolgt die Ausbildung in der Kreisverwaltung und deren Außenstellen sowie in Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Die Prüfung Teil 1 umfasst die Diplomarbeit und wird während des Vorbereitungsdienstes durchgeführt. Der Prüfungsteil 2 umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung und beginnt nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes.
Studieninhalte:
- Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Verfassungsrecht einschließlich Europarecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Grundlagen des Privatrechts
- Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebs-wirtschaft und Finanzwirtschaft
- Verwaltungswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungs- und Organisationslehre und Informations- und Kommunikationstechnologie
- Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Soziologie, Politologie und Sozialpsychologie
Studienabschluss:
- Diplom-Verwaltungswirt/in
Besoldung:
Während der Ausbildung erhalten die Anwärter/innen Anwärterbezüge gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 54 SBesG.
Verwaltungsfachangestellte/r, Fachrichtung Kommunalverwaltung
Einstellungsvoraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- freundliches und aufgeschlossenes Wesen
- Freude am Umgang mit Menschen
- Einsatzbereitschaft für Schwächere
- Leistungsbereitschaft
- Engagement
- Teamfähigkeit
Ausbildungsbeginn:
- 1. August eines jeden Jahres
Ausbildungsdauer:
- 3 Jahre
Ausbildungsaufbau:
Die Ausbildung ist gegliedert in die fachtheoretische Berufsausbildung am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken (Friedrich-List-Schule), die berufspraktische Ausbildung in der Kreisverwaltung und die dienstbegleitende Unterweisung an der Saarländischen Verwaltungsschule in Saarbrücken-Burbach.
Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in zwei Blockphasen à 6 Wochen pro Ausbildungsjahr (Schuljahr).
In der berufspraktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden in den Abteilungen der Kreisverwaltung mit und besuchen als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung einmal wöchentlich die dienstbegleitende Unterweisung an der Saarländischen Verwaltungsschule.
Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine schriftliche Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung statt.
Ausbildungsinhalte:
- Verwaltungsorganisation
- Haushaltswesen
- Kassenwesen
- Rechnungswesen
- Personalwesen
- Verwaltungsverfahren
- Kommunalrecht
- Sozialrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den tarifvertraglichen Bestimmungen des TVAöD.
Ab 01.04.2022 beträgt sie für das
1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 EUR
2. Ausbildungsjahr: 1.268,200 EUR
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 EUR.
Zusätzlich erhalten die Auszubildenden einen monatlichen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen (13 TVAöD), eine Erstattung der Fahrkosten zur Saarländischen Verwaltungsschule und Berufsschule gemäß § 10 Abs. 2 und 3 TVAöD, eine Jahressonderzahlung (§ 14 TVAöD) sowie nach erfolgreich bestandener Prüfung eine Abschlussprämie (§ 17 TVAöD).
Betriebliche Altersversorgung:
Nach Vollendung des 17. Lebensjahres haben die Auszubildende einen Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung (Tarifvertrag – Altersversorgung) (§ 15 TVAöD i.V.m. § 25 TVöD). Hierzu wird ein Versicherungsverhältnis bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes begründet.