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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Der Kinder- und jugendärztliche Dienst begleitet die gesundheitliche Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.

Aufgabenbereiche

  • Untersuchungen von Einschulungs- und Schulkindern
  • Ärztliche Gutachten im Schul- und Prüfungsrecht (z.B. Schulversäumnisse, Schulsportbefreiung), sowie nach den Sozialgesetzbüchern und der Beihilfeverordnung
  • Gesundheitsprävention und Gesundheitsaufklärung
  • Beratung zu Fragen der Kinder- und Jugendgesundheit für Eltern und pädagogische Fachkräfte
  • Impfberatung
  • Unterstützung und Beratung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (z.B. Kopflausbefall)
  • Gesundheitsberichterstattung und Netzwerkarbeit
  • Umsetzung des Programms Frühe Hilfen in Kooperation mit dem Jugendamt

Vorgezogene Einschulungsuntersuchung

Da im letzten Kindergartenjahr ein Kooperationsprojekt mit den Grundschulen stattfindet untersuchen die Gesundheitsämter die Kinder bereits im vorletzten Kindergartenjahr.

Im Kooperationsjahr kann das Kind dann optimal gefördert werden, notwendige Hilfsangebote und Unterstützungsmaßnahmen können frühzeitig mit den Eltern besprochen oder bereits vermittelt werden.

Die Untersuchung ist in zwei Teile aufgegliedert, der erste Termin findet im Kindergarten statt, der zweite Termin entweder im Gesundheitsamt, in der Schule oder im Kindergarten. Zusammen mit der schriftlichen Einladung wird ein Fragebogen über bisherige Erkrankungen und Entwicklungsverlauf des Kindes versandt, der ausgefüllt zusammen mit dem Vorsorgeheft und dem Impfbuch zur Untersuchung mitgebracht werden sollte.

Umfang der Untersuchung

  • Seh- und Hörtest
  • Körperliche Untersuchung
  • Entwicklungsbeurteilung
  • Impfberatung
  • Individuelle Beratung und ggf. Förderempfehlung
  • Verfassen der schulärztlichen Stellungnahme mit der schulärztlichen Empfehlung bzgl. schulrelevanter Gesundheitsbeeinträchtigungen , Entwicklungsverzögerungen

Gutachten im Jugendärztlichen Dienst

Basierend auf gesetzlichen Grundlagen werden im jugendärztlichen Dienst medizinische Gutachten erstellt. Auftraggeber sind z.B. Schulen, Kultusministerium, Kommune.
Beispiele für solche teils kostenpflichtigen Gutachten:
• Einschulung
• Integrationsmaßnahmen
• Gutachten im Schul- und Prüfungsrecht (Schulsport, Ruhen der Schulpflicht, Schulversäumnisse, Schulpflichtverlängerung)
• Kuren
• Beihilfefähigkeit

Zur Untersuchung sollten die Eltern vorhandene Unterlagen wie z.B. Arztberichte, Entwicklungsberichte, Förderberichte, psychologische Gutachten mitbringen.
Bei Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindung durch die Eltern erhält die anfordernde Stelle ein schriftliches Gutachten.

Infektionsschutz im Jugendärztlichen Dienst

Beratung zu Infektionskrankheiten

Der Jugendärztliche Dienst berät Erziehungsberechtigte und Gemeinschaftseinrichtungen zum Umgang mit Infektionskrankheiten und vermittelt im Bedarfsfall an die Gesundheitsschutzabteilung.

Meldung nach § 34 Abs.1 IfSG Erkrankung oder Verdacht auf Erkrankung

Meldeformular für gehäuftes Auftreten von Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen

Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen

Impfbuchkontrolle

Bei allen Schul- und Einschuluntersuchungen wird um die Vorlage des Impfbuches gebeten. Es erfolgt eine individuelle Impfberatung; sind die Impfungen nicht vollständig erhalten die Erziehungsberechtigten hierüber eine schriftliche Information.

Beratung und Untersuchung bei Kopflausbefall

Kommt es in Gemeinschaftseinrichtungen zu Kopflausbefall wird das Gesundheitsamt hierüber informiert. Bei Bedarf werden die Gemeinschaftseinrichtungen und Erziehungsberechtigten über erforderliche Maßnahmen informiert.


Frühe Hilfen im Saarland

Bei den Frühen Hilfen handelt es sich ein gemeinsames Präventionsprogramm von Jugend- und Gesundheitshilfe, mit dem Ziel, Familien beim Übergang zur Elternschaft zu unterstützen.

Hierzu gehören der Einsatz von Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen im ersten Lebensjahr des Kindes, der Elternkurs „Das Baby verstehen“, die verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U9) beim Kinderarzt das Projekt „Willkommensbesuche für Neugeborene“ sowie der Arbeitskreis „Netzwerk Frühe Hilfen“.

Bei Bedarf können Familien die Unterstützung von speziell ausgebildeten Familienhebammen/ Familien-, Gesundheit- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) beantragen. Diese haben die Möglichkeit, die Familien während des ersten Lebensjahres des Kindes zu begleiten. Sie stehen den Familien bei Fragen zur Versorgung und zum Umgang mit dem Baby zur Seite und unterstützen sie in der neuen Lebenssituation.

PDF Anfrage und Einverständniserklärung Frühe Hilfen

PDF Anfrage und Einverständniserklärung Frühe Hilfen auf arabisch

Der Elternkurs „ Das Baby verstehen“ behandelt die Kommunikation zwischen dem Baby und den Eltern. Dabei steht das richtige Deuten der vom Baby ausgesendeten Signale im Mittelpunkt. Darüber hinaus wird durch Übungen das persönliche Wohlergehen der Eltern in dieser neuen Lebenssituation thematisiert.

Ziel des Kurses ist die Beziehung zwischen den Eltern und ihren Kindern von Anfang an zu fördern und einen guten Übergang vom Paar zur Familie zu ermöglichen.

Bei den Vorsorgeuntersuchungen (U3-U9) werden vom Zentrum für Kindervorsorge in Homburg Einladungen zu der jeweils anstehenden Früherkennungsuntersuchungen an die Familien, die im Saarland ihren Wohnsitz haben, verschickt.


Nach Durchführung der jeweiligen Früherkennungsuntersuchung wird die Teilnahme der Kinder durch den behandelnden Arzt mit einem Rückmeldebogen bestätigt.
Erfolgt nach zweimaliger erinnernder Einladung binnen weiterer zwei Wochen keine Arztmeldung über die erfolgte Teilnahme, übermittelt das Zentrum für Kindervorsorge die Daten an das für den Wohnsitz der gesetzlichen Vertreter zuständige Gesundheitsamt.

Das Gesundheitsamt ist dann verpflichtet schriftlich oder telefonisch Kontakt mit den Familien aufzunehmen.
Kommt eine Kontaktaufnahme nicht zustande, werden Hausbesuche angekündigt, um auf die ausstehende Teilnahme sowie Inhalt und Zweck an der Vorsorgeuntersuchung hinzuweisen.

Koordinierungsstelle

Bei Fragen zu den Frühen Hilfen oder dem Rückmeldeformular der Vorsorgeuntersuchungen können sich alle Eltern direkt an die Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstelle wenden. Ebenso erhalten die Familien entsprechende Informationen auch von ihrer Ärztin/ ihrem Arzt oder ihrer Hebamme.

Die Koordinierungsstelle erreichen Sie per E-Mail an info-fruehehilfen@merzig-wadern.de


Video "Frühe Hilfen im Saarland"



Beratung und Unterstützung für Familien mit Kindern von 0-6 Jahren

Alle Themen rund ums Kind

  • Ernährung
  • Pflege
  • Gesundheit
  • Kindliche Entwicklung
  • Beratung und Unterstützung bei Behinderung, chron. Krankheit
  • Außergewöhnliche Belastungssituationen
  • Vermittlung in weitere Hilfen

Informationen zu Infektionskrankheiten

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