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Corona-Schnelltests im Landkreis Merzig-Wadern

Die kostenlose Bürgertestung läuft zum 28.2.2023 aus. Auch der Betrieb der Landestestzentren wird eingestellt.

Testungen müssen künftig daher in eigener Verantwortung per Schnelltest zu Hause oder ggf. im Rahmen betrieblicher Testungen, die zur Verfügung gestellt werden, erfolgen.
Bei symptomatischen Verläufen ist eine Abklärung über den Hausarzt empfohlen.

Seit 22. Februar kann zum Besuch einer medizinischen Einrichtung mündlich ein Testnachweis erbracht werden. Der zugrundeliegende Selbsttest darf höchstens vor 24 Stunden durchgeführt worden sein. Diese Änderung gilt in gleichen Maßen für den Testnachweis von Beschäftigten und Betreibern.

Außerdem werden Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen von der dreimal wöchentlichen Testpflicht befreit, wenn sie nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patient*innen eingesetzt sind. Für sie und Beschäftigte in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten wurde die Testerfordernis insgesamt auf einen Test pro Kalenderwoche reduziert. Auch hier ist es möglich einen mündlichen Testnachweis zu erbringen.


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