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Einbürgerung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann neben dem Erwerb durch Geburt im Inland auch durch eine Einbürgerung erworben werden. Hierfür sind ein Einbürgerungsantrag zu stellen und alle notwendigen Unterlagen beizufügen. Diese Unterlagen sollten nicht älter als drei Monate alt sein. In ausländischer Sprache ausgestellte Dokumente sind zudem mit Übersetzung durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer vorzulegen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate.

Anträge auf Einbürgerung sind im Saarland nach dem Gesetz über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht seit dem 1. Juli 2011 bei den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie bei den Mittelstädten St. Ingbert und Völklingen zu stellen. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen über den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit enthält das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), welches am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist.

Wenn Sie hier im Landkreis wohnen, stellen Sie den Einbürgerungsantrag beim Landkreis Merzig-Wadern. Hier gelangen Sie zum Online-Antrag.

Alternativ können Sie den Antrag schriftlich mit dem unten angefügten Dokument einreichen. Nach erfolgter Antragstellung werden Sie zu einem Termin eingeladen, in dem der Antrag mit Ihnen besprochen und auf Vollständigkeit geprüft wird. Für diesen Termin sollten Sie ca. 1 Stunde einplanen.

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen jeweils 51 Euro.











 

 

 

 

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