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Förderprogramm: Blühflächen 2024

Blühfläche, Foto: G. Mellinger
Blühfläche, Foto: G. Mellinger


Das Blühflächenprogramm wird auf Beschluss des Umwelt-, Agrar- und Energieausschusses auch für das Jahr 2024 weitergeführt. Es richtet sich an Landwirte und Privatpersonen bzw. Vereine und ist mit einem Gesamtbudget von 20.000 Euro ausgestattet.

Die landwirtschaftliche Förderung kann für eine einjährige Blühfläche von maximal 1 ha gestellt werden. Sie beinhaltet eine Aufwandsentschädigung für die Bodenbearbeitung, das Saatgut sowie den Ertragsausfall.

Im privaten Bereich und für Vereine werden kostenlos Saatgutmischungen für Flächen bis zu 1500 m² ausgegeben. Es kann Saatgut für ein- oder mehrjährige Blühflächen, unter anderem auch für Blumenwiesen, beantragt werden. 

Durch die Blühflächen soll ein aktiver Beitrag zum Natur- und Artenschutz geleistet werden. Das Programmes verfolgt das Ziel, die Bevölkerung stärker für die Thematik zu sensibilisieren, einen Beitrag zur Biodiversität zu leisten und dem Bienen- und Insektensterben entgegenzuwirken.

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Informationen und Dokumente für Landwirte:

Förderrichtlinien:

Nähere Informationen und Rahmenbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Anträge:

Der Förderantrag für das Blühflächenprogramm ist bis zum 30. März 2024 zu stellen.
Bitte nutzen Sie entweder das Online-Formular für einen digitalen oder das PDF für einen schriftlichen Antrag.

Der Antrag auf Ertragsausfall ist vom 1. Oktober bis zum 15. November 2024 zu stellen.

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Informationen und Dokumente für Privatpersonen, Gruppen und Vereine:

Förderrichtlinien und Antrag:

Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen enthalten die Förderrichtlinien.
Den Antrag können Sie per Post oder E-Mail an Martina Rusch übermitteln.

Informationen:

Weiterführende Informationen zur Zusammensetzung der Saatgutmischungen sowie eine Anleitung zur richtigen Aussaat finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten. 

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