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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel

Leistungsberechtigt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ist, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) bestreiten kann.

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten nur Personen, die weder über ein ausreichendes Einkommen und Vermögen, noch über Ansprüche auf vorrangige Sozialleistungen verfügen.
Die Leistung wird in der Regel in Form von Regelsätzen zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft gewährt.

Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt



Ansprechpartnerin für Merzig (Buchstaben B-Z), Beckingen, Mettlach und Perl:

Frau Liridona Ajeti

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

Telefon 06861-80-2292
Fax 06861-80-491
E-Mail
Raum Raum: 243, 2.OG


Ansprechpartner für Merzig (Buchstabe A) und Losheim am See:

Herr Peter Jakobs

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

Telefon 06861-80-486
Fax 06861-80-491
E-Mail
Raum Raum: 248, 2. OG


Ansprechpartnerinnen für Wadern und Weiskirchen:

Frau Beatrix Kleser

Marktplatz 14
66687 Wadern

Telefon 06861-80-3806
Fax 06861-80-491
E-Mail
Raum Raum: 05


Frau Silvia Koch

Marktplatz 14
66687 Wadern

Telefon 06861-80-3803
Fax 06861-80-491
E-Mail
Raum Raum: 06


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