Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel
Leistungsberechtigt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ist, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) bestreiten kann.
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten nur Personen, die weder über ein ausreichendes Einkommen und Vermögen, noch über Ansprüche auf vorrangige Sozialleistungen verfügen.
Die Leistung wird in der Regel in Form von Regelsätzen zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft gewährt.
Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt
Ansprechpartnerin für Merzig (Buchstaben B-Z), Beckingen, Mettlach und Perl:
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
Telefon
06861-80-2292
Fax
06861-80-491
E-Mail
Raum
Raum: 243, 2.OG
Ansprechpartner für Merzig (Buchstabe A) und Losheim am See:
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
Telefon
06861-80-486
Fax
06861-80-491
E-Mail
Raum
Raum: 248, 2. OG
Ansprechpartnerinnen für Wadern und Weiskirchen:
Marktplatz 14
66687 Wadern
Telefon
06861-80-3806
Fax
06861-80-491
E-Mail
Raum
Raum: 05
Marktplatz 14
66687 Wadern
Telefon
06861-80-3803
Fax
06861-80-491
E-Mail
Raum
Raum: 06