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Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen

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Leistungen zur Sicherheit der Existenz für Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben

Am 1. Januar 2020 trat die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft: die Eingliederungshilfe wird aus dem SGB XII (Sozialhilfe) herausgelöst und in das SGB IX (Teilhabegesetz) eingefügt. Dadurch wird die Fachleistung (Eingliederungshilfe) von den existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) getrennt. 

Die bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden zu besonderen Wohnformen.

Damit die Kosten der Unterkunft und Heizung anerkannt werden, ist der Abschluss eines Wohn- und Betreuungsvertrags mit dem bisherigen Einrichtungsträger notwendig.
Um die existenzsichernden Leistungen auszahlen zu können, müssen Sie ein eigenes Bankkonto haben.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung können auch direkt an die Wohneinrichtung gezahlt werden. Hierfür müssen Sie aber eine Einverständnis-erklärung zusammen mit dem Antrag einreichen.

Wie können Sie Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt in besonderen Wohnformen beantragen

Hierzu müssen Sie einen Antrag ausfüllen: Das Antrags-Formular finden Sie hier

Wichtig:

  • Sie müssen den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
  • Sie oder Ihr gesetzlicher Betreuer oder Ihr Bevollmächtigter müssen den Antrag unterschreiben.
  • Sie können den Antrag mit der Post schicken oder ihn direkt beim Sozialamt abgeben.

Die Adresse lautet:
Amt für soziale Angelegenheiten
Landkreis Merzig-Wadern
Am Gaswerk 3
66663 Merzig

Wenn Sie wünschen, helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der Formulare
und beraten Sie.

Die dafür zuständige Mitarbeiterin ist Frau Michelle Peters.
Sie erreichen sie telefonisch unter 0 68 61 80 12 84
Frau Peters hat die E-mail-Adresse: m.peters@merzig-wadern.de

Welche Unterlagen müssen Sie dem Antrag beifügen?

Sie müssen alle für die Bearbeitung notwendigen Tatsachen angeben und dafür Nachweise vorlegen. 

Sie müssen dem Antrag folgende Unterlagen beifügen (soweit vorhanden):

  • Bestallungsurkunde des Betreuers oder (General-)Vollmacht des Bevollmächtigten
  • Schwerbehindertenausweis
  • Mietvertrag bzw. Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
  • Lohnnachweise bei Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen (Dezember Lohnzettel),
  • Angaben, ob Sie Mittagsverpflegung in der Werkstätte für behinderte Menschen in Anspruch nehmen
  • Rentenbescheid, Bescheid über Erstbewilligung und aktuelle Rentenanpassung
  • Kindergeldbescheid
  • Nachweis zur Krankenversicherung
  • sonstige Einkommensnachweise
  • Kontoauszüge (der letzten 3 Monate)
  • aktuelle Vermögensnachweise über Sparbücher, Aktienfonds, Festgeldkonten Bausparverträge, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, usw.
  • Nachweise über Bestattungsvorsorge / Sterbekasse
  • Nachweise über abgeschlossene Versicherungen (z.B. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen)
  • Nachweis über Unterhaltstitel
  • ärztliches Attest über z.B. besondere Diäten, Pflegebedürftigkeit usw.
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