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Heilpraktiker

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikererlaubnis)

Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf derjenige, der "die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, ausüben will" einer Erlaubnis.

Die Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das zuständige Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Die Überprüfung findet zweimal im Jahr beim Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken  statt. Anmeldungen erfolgen bei dem Landratsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen Wohnsitz hat oder sich niederlassen will.

Der Antrag muss mit den nachfolgenden Unterlagen beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisordnungsbehörde, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig gestellt werden:

Hinweis:
Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des Stadtverbandes Saarbrücken, des Landkreises Saarlouis, des Landkreises Merzig-Wadern, des Landkreises St. Wendel, des Landkreises Neunkirchen und des Saarpfalz-Kreises über die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Heilpraktikern und Psychotherapeuten vom 01.12.1997 findet die Überprüfung der Antragsteller gemäß der 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz vom 17. April 1939) beim Regionalverband Saarbrücken statt. Die Gebühren hierfür können beim Regionalverband Saarbrücken, Gesundheitsamt, erfragt werden.

Voraussetzung: Mindesalter 25 Jahre

Antragsunterlagen:
- Formloser Antrag
- Lichtbild
- handgeschriebener Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der zuständigen   Gemeinde- oder Stadtverwaltung) 
- ärztliches Gesundheitszeugnis(Gesundheitsamt Merzig),
- Zeugnisse über den bisherigen beruflichen Werdegang (min.  Volksschulabschluss)
- Bei Dipl.-Psychologen, die ihren Studienschwerpunkt im Bereich der    Psychotherapie hatten oder entsprechende Weiterbildung nachweisen und    glaubhaft versichern, sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen, wird von einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 2 Abs. Buchstabe i der Ersten DVHeilpraktikerG abzusehen.   

Die jeweiligen Prüfungstermine und evt. Gebühren erfragen Sie bitte bei Bedarf  unter den oben angegebenen Telefonnummer.

Weitere Informationen

Auf der Internetseite des Berufsverbandes Freie Heilpraktiker e. V. finden Interessierte einen kostenlosen Prüfungstrainer zur Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung
https://www.heilpraktiker-werden.org/











 

 

 

 

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