Anzeigepflicht und Überwachung von Kleinanlagen
Kleinanlagen sind Wasserversorgungsanlagen mit einer eigenen Wassergewinnung und eigenem Leitungsnetz.
Sie gewinnen Trinkwasser meist aus oberflächennahem Grund- oder Quellwasser und fördern höchstens 10 Kubikmeter (m3) Wasser pro Tag.
Die Wassergewinnung erfolgt in der Regel aus Schachtbrunnen, Bohrbrunnen oder künstlich gefassten Quellen auf dem eigenen Grundstück.
Diese müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Die Trinkwasserqualität einer Kleinanlage muss jährlich von einem akkreditierten Labor untersucht werden. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Gesundheitsamt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang mitzuteilen.
Akkreditierte Labore - Liste der Untersuchungsstellen
Viele dieser Anlagen versorgen mehr als nur eine Person. Für die Gesundheit aller, die das Brunnen- oder Quellwasser nutzen, sind Sie als Betreiber oder Betreiberin verantwortlich. Dies gilt auch für Anlagen, aus denen Wasser an Dritte abgegeben wird (z.B. Feriengäste, Mieter, Nachbarn oder Lebensmittelbetriebe).
Selbst wenn nur Sie Ihr eigenes Wasser trinken - für den Fall, dass Sie sich über Ihr Brunnen oder Quellwasser infizieren - können Sie auch Mitmenschen anstecken.
Mehr Infos auf der Website des Umweltbundesamtes zum Thema Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen