Ordnungswidrigkeiten
Der Landkreis Merzig-Wadern ist für die Bearbeitung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (zum Beispiel falsche Namensangabe etc.) und von Verstößen gegen Rechtsvorschriften, die mit einem Bußgeld geahndet werden können, zuständig.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Verstöße gegen: die Handwerks- oder Gewerbeordnung, das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das Waffengesetz, das Schulpflichtgesetz, Vorschriften des Jugendschutzes, baurechtliche Vorschriften.
Zentralen Bußgeldbehörde
Bitte beachten Sie:
Seit 01.01.08 obliegt der Zentralen Bußgeldbehörde im Landesverwaltungsamt die Ahndung und Verfolgung nahezu aller Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Saarland begangen werden.
Zentrale Bußgeldbehörde, Am Markt 7, 66386 St. Ingbert
Tel.: 0681/501-00