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Heilpraktiker

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikererlaubnis)

Seit dem 1. Juli 2024 ist der Regionalverband Saarbrücken landesweit für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikererlaubnis) zuständig.

Weitere Information bezüglich des Antragsverfahren erhalten Sie auf www.regionalverband-saarbruecken.de 











 

 

 

 

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