Brandschutz- und Bevölkerungsschutz | Rettungswesen
Bevölkerungsschutz ist die Summe der zivilen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor den Auswirkungen von Kriegen, bewaffneten Konflikten, Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie solcher zur Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse.
Bevölkerungsschutz umfasst Katastrophenschutz, Zivilschutz und Katastrophenhilfe. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in der jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeit, für den Katastrophenschutz (Länder) sowie Zivilschutz und Katastrophenhilfe (Bund).
Im Saarland sind für den Katastrophenschutz das Land, die Landkreise und die Landeshauptstadt Saarbrücken zuständig.
Das „Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz“ (SBKG)“ des Saarlandes schreibt in § 1 fest, dass Brandschutz, Katastrophenschutz und Zivilschutz ein integriertes Hilfeleistungssystem bilden sollen. Dieser berechtigten Anforderung wird im Landkreis Merzig-Wadern in vollem Umfang Rechnung getragen.