Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel für den Landkreis Merzig-Wadern
(mit den Daten zum Zensus 2022; aktualisierte Fassung)
Zum Zwecke der Wohnbedarfsdeckung von Bedarfsgemeinschaften sind Kommunen verpflichtet die dabei anfallenden tatsächlichen Wohnkosten in angemessener Höhe zu finanzieren. Als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und als Träger der Sozialhilfe hat der Landkreis Merzig-Wadern daher die Fa. Rödl & Partner aus Nürnberg beauftragt, eine Neuerstellung des „grundsicherungsrelevanten Mietspiegels” zum Stichtag 30.11.2023 zu erarbeiten, in dem die angemessenen Kosten der Unterkunft ermittelt werden. Grundsätzlich weist ein solcher Mietspiegel die Wohnkosten im unteren Wohnungsmarktsegment aus, da das Bundessozialgericht in seinem Urteil (B 7b AS 10/06 R) vom 07.11.2006 genauer ausführte, dass „dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht.“ Die Festlegung der Angemessenheitsgrenzen folgt der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und somit einem schlüssigen Konzept, das Gewähr dafür bietet, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiedergegeben werden.
Nach erfolgter Analyse der einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises Merzig-Wadern hinsichtlich verschiedener sozioökonomischer und städtebaulicher Indikatoren, welche in Tabelle 1 eingesehen werden können, wurde der Landkreis in drei Vergleichsräume mit homogenen Wohn- und Lebensbereichen unterteilt (Rödl & Partner, 2024).
Tab. 1: Berücksichtigte Indikatoren zur Vergleichsraumbildung im Landkreises Merzig-Wadern. Eigene Darstellung nach Rödl & Partner, 2024.
Die Aufteilung sowie die räumliche Einordnung der Vergleichsräume können aus der folgenden Tabelle 2 und der nachstehenden Karte in Abbildung 1 entnommen werden:
Tab. 2: Die Aufteilung der Städte und Gemeinden des Landkreises Merzig-Wadern innerhalb der Vergleichsräume. Eigene Darstellung nach Rödl & Partner, 2024.
Abb. 1: Die räumliche Verortung der drei Vergleichsräume innerhalb des Landkreises Merzig-Wadern. Rödl & Partner, 2024
Die Datenerhebung in Form von Mieter- und Vermieterbefragungen sowie die Erhebung von Angebotsmieten erfolgte im Zeitraum von Juni bis November 2023 (Rödl & Partner, 2024). „Um einen möglichst breiten Überblick über das örtliche Mietniveau zu erlangen, wurde die Datenerhebung über den gesamten Landkreis Merzig-Wadern breit angelegt. D.h., dass bei der Auswertung je Region aus jeder Datenquelle entsprechende Datensätze in die Auswertung Eingang gefunden haben“ (Rödl & Partner, 2024).
Dieser „grundsicherungsrelevante Mietspiegel” ist nicht mit einem „qualifizierten Mietspiegel” gemäß den Anforderungen des § 558d BGB zu vergleichen, da die Ergebnisse auf unterschiedlichen Datengrundlagen beruhen.
Die sich aus der Datenableitung ergebenden Obergrenzen für die Nettokaltmieten in EUR pro m² nach Region und Wohnungsgröße werden in Tabelle 3 dargestellt:
Tab. 3: Die abgeleiteten Obergrenzen der Nettokaltmieten in Euro pro m² nach Vergleichsraum und Wohnungsgröße. Eigene Darstellung nach Rödl & Partner, 2024.
Für den Landkreis Merzig-Wadern wurden zum Stichtag 30.11.2023 die in Tabelle 4 einzusehenden Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft als Obergrenzen ermittelt:
Tab. 4: Die ermittelten Kostenobergrenzen der Unterkunft in Euro nach Vergleichsraum und Wohnungsgröße. Eigene Darstellung nach Rödl & Partner, 2024.
Literaturverzeichnis
Rödl & Partner, 2024. Zusammenfassung der Projektergebnisse. Neuerstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und § 35 GB XII im Landkreis Merzig-Wadern. Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, Nürnberg.