Dezernat 2
Kreisrechtsausschuss / Justiziariat
Der Kreisrechtsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Verwaltungsakte (Bescheide) der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Landkreises. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen muss, und zwei ehrenamtlichen Beisitzern zusammen, die über den Widerspruch beraten und entscheiden, in der Regel in einer mündlichen Verhandlung. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Im Widerspruchsverfahren werden Gebühren und Auslagen (Kosten) nach § 9 a Saarl. Gebührengesetz (Gesetz Nr. 800 über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) vom 24. Juni 1964 (Auszug), geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530)) erhoben. Danach hat die unterlegene Partei die Kosten zu tragen.
Dem Kreisrechtsausschuss stehen insgesamt 16 ehrenamtliche Beisitzer zur Verfügung. Diese wurden vom Kreistag für die Dauer von 5 Jahren gewählt, die Amtszeit der Beisitzer fällt mit der des Kreistages zusammen. Der Kreisrechtsausschuss stellt für den Bürger einen Rechtsschutz und eine zusätzliche Prüfungsinstanz dar, indem die Verwaltungsakte der erlassenden Behörde überprüft werden.
Dies beinhaltet auch eine Kontrollfunktion für die Verwaltung, um Fehler festzustellen und zu korrigieren. Hierdurch werden die Verwaltungsgerichte entlastet, da zwischen 80 und 90 Prozent der Fälle durch einen Widerspruchsbescheid abgeschlossen sind.
Kreisrechtsausschuss/ Justiziariat
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-124
06861-80-129
rechtsausschuss@merzig-wadern.de
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte als Einrichtung des Landkreises ist ein selbständiges und weisungsunabhängiges Kollegialgremium, das sich aus Personen zusammensetzt, die in der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen (z.B. Rechte an Grundstücken) sachkundig und erfahren sind. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden, auf Vorschlag des Vorsitzenden, von der Landrätin bestellt und kommen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Immobilienwirtschaft, Bauingenieur- sowie Vermessungswesen. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle.
Der Vorsitzende und einer seiner Stellvertreter sind Bedienstete des Landkreises. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertVO) und der Gutachterausschussverordnung sorgt der Gutachterausschuss auf der Basis der Marktbeobachtung für eine umfassende und für den Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz.
Um dies zu ermöglichen, sind die Notare verpflichtet, alle Grundstückskaufverträge (unbebaut und bebaut) in Kopie an die jeweiligen Gutachterausschüsse zu versenden.
Aufgaben des Gutachterausschusses:
• Ermittlung von Bodenrichtwerten und deren Darstellung in Karten
• Führung der Kaufpreissammlung
• Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze)
• Ermittlung von Anfangs- und Endwerten in Sanierungsgebieten
• Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, über Rechte an Grundstücken, über die Höhe anderer Vermögensnachteile
• Mitarbeit am Grundstücksmarktbericht Saarland (Veröffentlichung durch LVGL)
• Mitarbeit bei dem Online- Dienst BORIS-Saarland (Bodenrichtwerte online verfügbar über LVGL)
Gutachterausschuss Geschäftsstelle
Am Gaswerk 3
66663 Merzig
06861-80-231
06861-80-470
gutachter@merzig-wadern.de
Die Untere Bauaufsichtsbehörde
Wer bauen, umbauen oder abreißen will, findet bei den Mitarbeitern der „Unteren Bauaufsichtsbehörde“ (UBA) des Landkreises Merzig-Wadern den richtigen Ansprechpartner. Die Abteilung deckt alle Bereiche rund ums Bauen, von der Klärung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Rechtsfragen bis zur Erteilung der Bauerlaubnis, ab. Die UBA ist ebenso verantwortlich für die Verwaltung und Archivierung von Bauakten sowie für die Führung des Baulastenverzeichnisses.
Schwerpunkte der Arbeit:
- Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und Baukontrollen
- Beratungen im Zusammenhang mit Genehmigungsfreistellungen sowie verfahrensfreien Bauvorhaben
- Entscheidungen über Bauvoranfragen
- Bescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
- allgemeine Beratung der Bauherren, Architekten und Nachbarn
- Klärung von Nachbarstreitigkeiten öffentliches Baurecht
- Erlass bauaufsichtlicher Anordnungen (z.B. Baueinstellungen, Sicherungsverfügungen, Abriss-/Rückbauanordnungen)
- Projektförderung im Bereich der Landwirtschaft
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-250
06861-80-390
bauaufsicht@merzig-wadern.de
Die Straßenverkehrs- und Kreisordnungsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist für alle Maßnahmen zuständig, mit denen der Verkehr auf der Straße gelenkt wird. Dazu gehören Regelungen durch Verkehrszeichen, Sondernutzungsbestimmungen, Parkregelungen, Anordnungen von Fahrbahnmarkierungen und Lenkung des Verkehrs während Baumaßnahmen und Veranstaltungen.
Die Behörde erteilt Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte, den Schwer- und Großraumverkehr, für den Taxi-, Mietwagen- und Omnibusverkehr, für Motorsport-, Radsport-, Laufveranstaltungen und Umzüge aller Art.
Sachgebiete und ihre Arbeitsbereiche:
- Zulassungsbehörde (zulassungsrechtliche Auskünfte zur Ein-/Ausfuhr von Fahrzeugen, Abmeldungen; Feinstaubplaketten)
- Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Anträge auf Neu-/Wiedererteilung, Fahreignungsüberprüfung)
- Ordnungswidrigkeiten (alle Bußgeldtatbestände, die keine Verkehrsordnungswidrigkeiten sind, z.B. Lärmbelästigung, Schulverweigerung, Verstößen gegen Waffengesetz)
- Kreisordnungsbehörde (Aufgaben aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung z.B. Staatsangehörigkeits-, Gewerbe-, Jagd-, Waffenrecht)
Die Aufgaben, die der Landkreis zum Schutz der Bevölkerung im Katastrophenschutz und im überörtlichen Brandschutz gemeinsam mit den Städten und Gemeinden wahrnimmt, liegen ebenfalls im Aufgabenbereich der Kreisordnungsbehörde.
Der Landkreis Merzig-Wadern ist hier mit zahlreichen Projekten Vorreiter im Saarland, zum Beispiel mit der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Kreiskleiderkammer, dem Atemschutz oder dem Führerschein für Feuerwehrfahrzeuge. Rund 450 Helfer aus DRK, Malteser Hilfsdienst, THW, Psychosoziale Notfallversorgung, DLRG sind im Katastrophenschutz mit 93 Einsatzfahrzeugen aktiv und werden hier koordiniert
Straßenverkehrs- und Kreisordnungsbehörde
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-300
06861-80-319
strassenverkehr@merzig-wadern.de
Die Schulabteilung
Der Landkreis Merzig-Wadern ist Schulträger aller weiterführenden Schulen unseres Landkreises. Hierzu gehören die Gemeinschaftsschulen, die Gymnasien, die Förderschulen sowie die Berufsbildungszentren. Insgesamt handelt es sich um 16 Schulen, für die die Schulabteilung zuständig ist. Zudem verwaltet die Schulabteilung neun Schulsporthallen und kümmert sich um die Belange des Medienzentrums des Landkreises.
Der Landkreis Merzig-Wadern ist ebenfalls Sachkostenträger. Dies bedeutet, dass für alle an den Schulen anfallenden Kosten – mit Ausnahme der Personalkosten der Lehrkräfte - der Schulträger aufkommen muss.
Ausschreibungen sowie Vertragsabschlüsse bezüglich der Versorgung der Gebäude mit Strom, Wärme, Erdgas, Heizöl, Wasser sowie der Entsorgung von Abfall, Sondermüll und die Vergabe von Reinigungsdienstleistungen tätigt die Schulabteilung nicht nur für die Schulen, sondern auch für die sonstigen Immobilien des Landkreises.
Weitere Aufgaben der Schulabteilung
- Einrichtung, Unterhaltung, Bewirtschaftung und Verwaltung der Schulgebäude, Sporthallen, Schulanlagen sowie der Schuleinrichtungen, die Ausstattung mit Mobiliar, EDV-Geräte, Lehr- und Lernmitteln, Bistros, Mensen, sonstige Materialbeschaffung
- Verpachtung von Bistros und Mensen
- Vermietung von Schulräumen sowie Sporthallen
- Organisation der Beförderung von Schülern zu Förderschulen bzw. von Schülern mit Behinderung zu Regelschulen
- Schulbuchausleihe
- Schulentwicklungsplanung
- Geschäftsstelle der Schulregionkonferenz sowie der Schulregionelternvertretung der Grundschulen im Landkreis
Schulabteilung
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-192
06861-80-399
schulabteilung@merzig-wadern.de
Das Amt für Bauverwaltung
Der Landkreis Merzig-Wadern ist Eigentümer von 16 Schulen, 9 Turnhallen, dem Kreisverwaltungsgebäude, dem Gesundheitsamt sowie den Anwesen Römische Villa Borg, Burg Montclair, Schloss Fellenberg, Villa Fuchs und der Musikschule. Die Anwesen Volkshochschule, Villa Linicus und Jugendverkehrsschule werden mitbetreut.
Das Amt für Bauverwaltung ist für die bauliche Unterhaltung aller kreiseigenen Gebäude verantwortlich.
Die Aufgaben des Amtes für Bauverwaltung
- Um-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen
- Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung
- Brandschutz und sonstige Sicherheitsmaßnahmen
- Energiemanagement
- Betreuung und Einsatzplanung für die Hausmeister (Fach- und Dienstaufsicht)
- Bearbeitung von Zuschussanträgen
- Ausfertigung von Architekten– und Ingenieurverträgen
- Prüfung von Rechnungen
Allgemeine Ziele
- Wert- und Substanzerhaltung sowie Modernisierung der kreiseigenen Immobilien
- Energieeinsparung und Nutzung umweltfreundlicher Energien
- Sparsame und effektive Bewirtschaftung
Amt für Bauverwaltung
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-200
06861-80-199
bauunterhaltung@merzig-wadern.de
Die Kreisorgane
Die Abteilung Kreisorgane nimmt die laufenden Geschäfte des Kreistages, des Kreisausschusses und der Kreistagsausschüsse wahr. Sie ist Ansprechpartner für die Mitglieder des Kreistages und das Bindeglied zwischen dem Kreistag, der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern.
Die Vorbereitung von Wahlen gehört ebenso zu den Aufgaben der Abteilung.
Schwerpunkte der Abteilung "Kreisorgane"
- Koordinierung sowie Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Kreistages, Kreisausschusses, Rechnungsprüfungsausschusses und des Umwelt-, Agrar- und Energieausschusses
- Bearbeitung von Anfragen und Anträgen der Mitglieder des Kreistages
- Besetzung verschiedener Gremien wie Aufsichtsräte, Vorstände, Mitgliederversammlungen und Kommissionen (Beteiligungen des Landkreises)
- Durchführung der Europawahlen, Kreistagswahlen und der Direktwahl der Landrätin/des Landrates