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01.02.2022

Das Gesundheitsamt informiert: Änderungen in der Kontaktnachverfolgung und bei den Verhaltensregeln im Falle einer SARS-CoV2-Infektion


Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in der Fallbearbeitung Prioritäten setzen: Vulnerable Gruppen, Einrichtungen der Altenhilfe und Bildungseinrichtungen werden prioritär bearbeitet. Positiv getestete Bürgerinnen und Bürger können momentan nicht mehr alle persönlich kontaktiert werden. Zum Teil werden die Fälle deshalb automatisiert bearbeitet. Anfragen können per E-Mail an corona@merzig-wadern.de gesendet werden – allerdings kann es bei sehr individuellen Fragen auch bei der Beantwortung der E-Mails zu Zeitverzögerungen kommen.

Logo Landkreis Merzig-Wadern
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Die Kontaktnachverfolgung findet wegen der Vielzahl an täglichen Neuinfektionen wie folgt statt: Das Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern erhält den positiven PCR-Befund vom Labor – die Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses, also ausschließlich dann, eigenständig beim Gesundheitsamt melden, wenn der Test im Ausland, beispielsweise in Luxemburg, durchgeführt wurde.

Die positiv getestete Person erhält vom Gesundheitsamt ein postalisches Schreiben mit allen wichtigen Informationen und einem Fragebogen

Die häusliche Isolation dauert ab dem positiven PCR-Testergebnis zehn Tage. Wichtig ist: Jeder positiv Getestete muss in häusliche Isolation – Ungeimpfte ebenso wie Genesene, zweifach oder dreifach Geimpfte.

Auf der Homepage des Landkreises gibt es für Infizierte und deren Kontaktpersonen unter www.merzig-wadern.de/HinweiseundVerhaltensregeln Antworten auf die wichtigsten Fragen: Was ist bei einem positiven Selbsttest oder Schnelltest zu beachten? Was gilt für Haushaltsangehörige oder Kontaktpersonen ohne Impfschutz? Und in welchen Fällen ist eine Verkürzung der Quarantäne möglich?

Quarantäne-Regeln im Landkreis Merzig-Wadern
Quarantäne-Regeln im Landkreis Merzig-Wadern
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