Schulbuchausleihe: Frist für fehlende Unterlagen
Das Kreisjugendamt des Landkreises Merzig-Wadern informiert über die Frist für fehlende Unterlagen bei der Schulbuchausleihe: Antragstellerinnen und Antragsteller, die für das Schuljahr 2023/2024 einen unvollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens Donnerstag, 30. November 2023, nachzureichen.
Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden. Fehlende Nachweise sind dem Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstraße 44 in 66663 Merzig, zukommen zu lassen.
Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861/80-160
Fax: 06861/80-365
E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de