Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht online
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt ab dem 15. März 2022 in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Fehlende Nachweise über Immunität oder Kontraindikation sind an das Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern zu melden. Die Meldung muss unverzüglich, das heißt. ohne schuldhaftes Zögern und daher innerhalb der nächsten zwei Wochen, erfolgen. Die Meldeplattform richtet sich ausschließlich an meldepflichtige Einrichtungen, Unternehmen und Praxen.