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18.04.2018

Landkreis Merzig-Wadern verstärkt interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Adoptionsvermittlung

Im Sinne der verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit gehen die Landkreise Merzig-Wadern, St. Wendel und Neunkirchen im Bereich Adoption einen neuen Weg. Die Adoptionsvermittlung für alle drei Kreise läuft nun über eine gemeinsame Vermittlungsstelle, die beim Kreisjugendamt in Neunkirchen eingerichtet ist. Der Kreis Neunkirchen hat dabei die Federführung in dieser Zusammenarbeit inne. Dort besteht insgesamt das meiste Aufkommen, da im Landkreis Neunkirchen unter anderem eine sogenannte „Babyklappe“ betrieben wird. Das Fallaufkommen der Landkreise Merzig-Wadern und St. Wendel ist annährend gleich. Grundsätzlich müssen sich alle Landkreise an die gesetzliche Vorgabe nach § 3 Abs. 2 S. 1 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) halten, wonach die Adoptionsvermittlungsstelle grundsätzlich mit mindestens zwei Vollzeitkräften zu besetzen sind. Um diese Besetzung auch mit entsprechenden Fallzahlen zu untermauern, wurde die gemeinsame Stelle dreier Kreise realisiert.

In seiner Sitzung im Oktober des vergangenen Jahres hatte der Kreistag Merzig-Wadern bereits für dieses Vorhaben gestimmt und den Weg für eine vertragliche Vereinbarung freigemacht. Der Landkreis Merzig-Wadern übernimmt Kosten in Höhe von etwa 43.000 Euro für die gemeinsame Stelle.

Für Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich ist dies eine richtige und sinnvolle Entwicklung: „Die notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Spezialisierung erfordert in Fachbereichen mit geringen Fallzahlen eine sinnvolle, interkommunale Zusammenarbeit. Im Falle der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle lagen die geeigneten Voraussetzungen für diesen Schritt vor, so dass die Entscheidung dafür im Kreistag auch einstimmig getroffen wurde.“

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