Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt
07.12.2023

Landkreis Merzig-Wadern ermittelt angemessene Kosten der Unterkunft - Mitwirkung der Bürger wird benötigt

Der Landkreis Merzig-Wadern ermittelt einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel
Der Landkreis Merzig-Wadern ermittelt einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel


Der Landkreis Merzig-Wadern lässt in den nächsten Wochen die angemessenen Unterkunftskosten in einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel erfassen. Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung haben und der Landkreis ihre Mietwohnung bezahlt, stellt sich die Frage, wie teuer diese sein darf. Es gilt der Grundsatz: Die Wohnung muss einerseits angemessen, darf andererseits aber nicht zu teuer sein.

Die Kreisverwaltung lässt daher ermitteln, wie hoch die sogenannten angemessenen Unterkunftskosten im Kreis sind. Dies folgt auch aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes. Dazu muss herausgefunden werden, wie hoch die tatsächlichen Miethöhen für entsprechende Wohnungen sind – der grundsicherungsrelevante Mietspiegel. An diesem orientieren sich die Mitarbeiter von Jobcenter und Sozialamt, wenn sie die Unterkunftskosten im Einzelfall prüfen. Dabei spielen natürlich auch Wohnort, Familiengröße oder besondere Umstände wie eine Körperbehinderung eine Rolle.

Der Landkreis wird in den nächsten Wochen viele Mieter, Vermieter und Wohnungsunternehmen anschreiben, um ein möglichst realistisches Bild der Situation der gemieteten Wohnungen zu erhalten. Hierzu werden mit Hilfe eines Fragebogens verschiedene Informationen gesammelt. Es werden nur Fragen im Zusammenhang mit Mietwohnungen gestellt. Wichtig dabei: Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, also keine Namen, Anschriften oder Geburtsdaten. Die ermittelten Wohnungsdaten fließen dann in die Richtlinien ein, die bei der Übernahme der Wohnungskosten von Bürgergeld- oder Grundsicherungsempfängern zugrunde gelegt werden. Diese Daten sollen später regelmäßig aktualisiert werden.

Die Kreisverwaltung bittet die angeschriebenen Bürger darum, bei der Befragung mitzuwirken und die Fragebögen auszufüllen. Die Mitwirkung ist freiwillig; es entstehen keine Kosten für die Rücksendung. Der Fragebogen kann auch online unter www.merzig-wadern.de/mietspiegel ausgefüllt werden.

Für Rückfragen steht die Unternehmensberatung Rödl & Partner unter (0911) 91931580 und per E-Mail an marcel.neuse@roedl.com jederzeit zur Verfügung. Persönlicher Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Merzig-Wadern ist Alexander Lück, zu erreichen unter (6861) 802206 und per E-Mail an mietspiegel@merzig-wadern.de.

Seite zurück Nach oben