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05.12.2019

Landkreis Merzig-Wadern ermittelt angemessene Kosten der Unterkunft - Mitwirkung der Bürger wird benötigt

Symbolbild, Haustürschlüssel eines Wohnungsbesitzers. © Maria Ziegler, unsplash
Symbolbild, Haustürschlüssel eines Wohnungsbesitzers. © Maria Ziegler, unsplash

Wie teuer darf eine Mietwohnung sein, wenn der Landkreis sie bezahlen muss? Diese Frage spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn Bürger einen Anspruch auf Hartz-IV oder Grundsicherung haben. Und wie überall in Deutschland gilt dann auch im Landkreis Merzig-Wadern: Die Wohnung muss einerseits angemessen, andererseits aber nicht zu teuer sein.

Miethöhe muss vertretbar sein
Die Kreisverwaltung lässt nun deswegen durch die Unternehmensberatung Rödl & Partner ermitteln, wie hoch die sog. angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis sind. Das folgt auch aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes.
Die Unternehmensberatung muss zunächst herausfinden, wie hoch in unserem Landkreis die tatsächlichen Miethöhen für entsprechende Wohnungen ist. Diese Tabelle ist dann der „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“. Daran orientieren sich die Mitarbeiter von Jobcenter und Sozialamt, wenn sie die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall prüfen. Dabei spielen natürlich auch Wohnort, Familiengröße oder eine eventuelle Körperbehinderung eine Rolle.

Der Landkreis wird in den nächsten Wochen viele Mieter, Vermieter und Wohnungsunternehmen anschreiben, um ein möglichst realistisches Bild der Situation von gemieteten Wohnungen zu erhalten. Hierzu werden mit Hilfe eines Fragebogens verschiedene Informationen gesammelt.

Nur Wohnungsdaten werden erfragt
In dem Fragebogen werden jedoch nur Fragen im Zusammenhang mit Mietwohnungen gestellt. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, also z.B. keine Namen, Anschriften oder Geburtsdaten. Die ermittelten Wohnungsdaten fließen dann in die Richtlinien ein, die bei der Übernahme der Wohnungskosten von Harz-IV- oder Grundsicherungsempfängern zugrunde gelegt werden. Die Daten sollen später regelmäßig aktualisiert werden, damit der Landkreis sie auf dem neuesten Stand halten kann.

Die Kreisverwaltung bittet die angeschriebenen Bürger darum, bei der Befragung mitzuwirken und die Fragebögen auszufüllen. Kosten für die Rücksendung entstehen hierbei für die Teilnehmer nicht. Sie können den Fragebogen auch online unter https://www.merzig-wadern.de/erhebung ausfüllen.

Für Rückfragen steht Ihnen Rödl & Partner unter der Telefonnummer
0911 91-93 4000 und per E-Mail unter joshuakim.reichel@roedl.com jederzeit gerne zur Verfügung.

Seitens des Landkreises Merzig-Wadern beantwortet Ihnen Herr Stefan Kredteck unter der Telefonnummer 06861/80-230 und per Mail unter s.kredteck@merzig-wadern.de gerne Ihre Fragen.

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