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24.02.2022

Kreisjugendamt Merzig-Wadern: Fahrkostenzuschuss nach dem Schülerförderungsgesetz

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Antragsteller/innen, die für das Schuljahr 2021/ 2022 einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. März nachzureichen.

Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.

Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, einzureichen.

Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861/80-497
Fax: 06861/80-29-497
E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de

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