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21.09.2017

Kreisausschuss stimmt einstimmig über Vermietung von kreiseigenen Räumlichkeiten ab

Am Montag, 11. September, trafen sich die Mitglieder des Kreisausschusses des Landkreises Merzig-Wadern. Im öffentlichen Teil ab 17 Uhr wurde die Gewährung eines Zuschusses an das SOS-Kinderdorf Saar / Mehrgenerationenhaus Jung hilft Alt für 2017 einstimmig beschlossen, ebenso wurde ein Zuschuss an die Lebenshilfe Merzig-Wadern für die Betreuung von Freizeitgruppen für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2017 gewährt.

Einstimmig wurde dafür gestimmt, dass Förderbeiträge an die Fördervereine der Krankenhäuser Losheim am See, Merzig und Wadern ausgezahlt werden, ebenfalls ein Förderbeitrag an den Förderkreis Bietzener Heilquelle e. V..

Der Kreisausschuss ermächtigte die Verwaltung, Aufträge für Unterhalt- und Glasreinigung an der Gemeinschaftsschule Mettlach-Orscholz zu vergeben sowie Arbeiten an verschiedenen kreiseigenen Gebäuden.

Im Weiteren wurden die Mitglieder des Kreisausschusses über die Vergabe von Unterhaltungs-, Reparatur- und Investitionsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden informiert. Michael Klauck gab einen kurzen Standstand über den Erweiterungsbau am Peter-Wust-Gymnasium; nach den Pfahlgründungen sei nun der Rohbau in Arbeit, das Projekt im Zeit- und Kostenplan.

Auch hinsichtlich der Vermietung von kreiseigenen Räumlichkeiten stimmte der Kreisausschuss einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zu, drei von sechs Räumen im ersten Obergeschoss im Museum Schloss Fellenberg an die Saarschleifenland Tourismus GmbH zu vermieten.

Den öffentlichen Teil abschließend informierte Verwaltungsdirektor Thomas Jackl über die rechtliche Seite zum Thema Schutzstreifen sowie Probleme, die entstehen könnten. Ein Schutzstreifen als Teil der Fahrbahn wird nicht beschildert und darf vom Autoverkehr überfahren werden. Er ist nur zulässig, wenn die Fahrbahnbreite mindestens sieben Meter aufweist und die Mitbenutzung durch den Autoverkehr nur selten erforderlich ist. Herr Jackl wies darauf hin, dass ein Schutzstreifen kein Radweg sei; der dürfe nicht vom Autoverkehr überfahren werden. Der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde dürfe Schutzstreifen anordnen als auch die Erlaubnis einziehen.
Gründe für eine Einziehung seien eine Verkehrsbelastung durch LKW, eine Gefahrenlage durch häufiges Überfahren sowie eine ständige Unterbrechung des Schutzstreifens aufgrund zu geringer Fahrbahnbreite. Werde ein Schutzstreifen nicht mehr angeordnet, geschehe dies in Abstimmung mit der Polizei. Anhand von Bildern erklärte Herr Jackl die Sondersituation in Weiler. Hierzu erklärte Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich, dass, wenn man einen Schutzstreifen anordne, den man aufgrund rechtlicher Gegebenheiten gar nicht hätte anordnen dürfen, dies im Fall eines Unfalles zur Haftbarkeit führen könne. „Die Alltagsfahrer sind uns sehr wichtig; die Entscheidung war nicht unüberlegt, sondern wohl durchdacht“.

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