Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Können Pflegeeltern weiterhin berufstätig bleiben?

Genau wie bei leiblichen Kindern können natürlich auch Pflegeeltern abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Pflegekindes weiterhin berufstätig sein. Gerade in der Anfangszeit ist es wichtig, dass zumindest ein Pflegeelternteil das Kind in der Eingewöhnung intensiver begleitet. Hierfür können die Pflegeeltern auch Elternzeit nehmen, was bei Pflegekindern bis 12 Jahren möglich ist.

Seite zurück Nach oben