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24.01.2024

Fastnacht und Jugendschutz: Keine Alkoholausgabe an Kinder und Jugendliche

Keine Alkoholausgabe an Kinder und Jugendliche
Keine Alkoholausgabe an Kinder und Jugendliche


Das Kreisjugendamt Merzig-Wadern informiert anlässlich der bevorstehenden Fastnachts-Veranstaltungen zum Jugendschutz.

Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass es an Fastnacht immer häufiger zu frühem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen kommt – nicht zuletzt, weil viele Erwachsene den Alkoholkonsum dulden oder durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige fördern. Doch Jugendliche können dessen Wirkung oft nicht einschätzen, was nicht selten zu ernsten gesundheitlichen Schäden führt. Für die Ausgabe von Freibier und Schnäpsen gilt auch auf Fastnachts-Umzügen das Jugendschutzgesetz: Alkohol darf generell nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, Hochprozentiges nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben werden.

Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten sich die Zeit nehmen, frühzeitig mit ihren Kindern über diese Themen zu reden. Veranstalter sollten ihre Verantwortlichen im Vorfeld informieren und Absprachen treffen, damit es zu einer wirkungsvollen Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen kommt. Informationen rund um den Jugendschutz sind für Veranstalter kostenlos beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern und unter (06861) 80239 erhältlich.

Hinweis: Das Jugendtaxi des Landkreises Merzig-Wadern bietet Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren die Möglichkeit, an allen Fastnachtstagen kostengünstig und sicher von Veranstaltungen nach Hause zu kommen.

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