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04.03.2024

Fahrkostenzuschuss nach dem Schülerförderungsgesetz

Schülerbeförderung
Schülerbeförderung


Antragsteller/innen, die für das Schuljahr 2023/24 einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. März 2024 nachzureichen.

Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.

Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, einzureichen.

Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861/80-160
Fax: 06861/80-29-365
E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de

Bildquelle: www.canva.com

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