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25.02.2023

Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zu Beginn des Schuljahres 2023/2024


Schule
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Die Anmeldung für die Klassenstufe 5 der weiterführenden Schulen im Landkreis Merzig-Wadern für das kommende Schuljahr startet im März.

Die Anmeldungen werden von Samstag, 4. März, bis Dienstag, 14. März, zwischen 9 und 12 Uhr – auch samstags – in den Geschäftsräumen der Schulen entgegengenommen. Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule; diese kann telefonisch und/oder online erfolgen. Zusätzliche Sprechzeiten sind dort zu erfragen. Nähere Informationen sind der Homepage der jeweiligen Schule zu entnehmen.

Für die Klassenstufe 5 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2022/23 die Klassenstufe 4 der Grundschule besuchen. Eine Anmeldung in Präsenzform an der weiterführenden Schule ist zur Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses sowie für einen ersten persönlichen Informationsaustausch erforderlich. Hierbei sind die jeweils geltenden Hygienevorschriften zu beachten.

Als Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind ab dem Schuljahr 2023/2024 besucht, dient das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • das Original des Halbjahreszeugnisses der Klassenstufe 4 mit Entwicklungsbericht der Grundschule
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
  • entweder 
    • ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
    • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
    • eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
    • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 4. September 2023 nachgereicht werden.

Für weitere Informationen ist die jeweilige Schule der direkte Ansprechpartner. Eine Übersicht über alle weiterführenden Schulen im Landkreis Merzig-Wadern findet sich HIER.

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