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20.04.2023

Änderungen der Fördersätze in der Kinder- und Jugendarbeit

Kinderhände © www.pixabay,com
Kinderhände © www.pixabay,com


Rückwirkend zum 1. Januar 2023 treten die neuen Richtlinien zur Maßnahmenförderung für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit durch das Landesjugendamt in Kraft. Diese Änderungen sind für Vereine und Träger der Jugendhilfe von Bedeutung, um anstehende Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen entsprechend planen zu können.

Hier finden Sie die neuen Fördersätze in der Kinder- und Jugendarbeit.

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