Änderungen der Fördersätze in der Kinder- und Jugendarbeit
Rückwirkend zum 1. Januar 2023 treten die neuen Richtlinien zur Maßnahmenförderung für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit durch das Landesjugendamt in Kraft. Diese Änderungen sind für Vereine und Träger der Jugendhilfe von Bedeutung, um anstehende Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen entsprechend planen zu können.
Hier finden Sie die neuen Fördersätze in der Kinder- und Jugendarbeit.