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Elektronischer Rechtsverkehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Merzig-Wadern


Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Der Landkreis Merzig-Wadern eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass die hier veröffentlichten Rahmenbedingungen ausschließlich für die elektronische Kommunikation mit dem Landkreis Merzig-Wadern gelten. Sofern Sie auch mit anderen saarländischen Kommunen und Verbänden rechtsverbindlich elektronisch kommunizieren möchten, informieren Sie sich bitte auf deren Homepage.


Formfreie Vorgänge

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf den Internetseiten des Landkreises Merzig-Wadern oder an die in den Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden.

Die offizielle eMail-Adresse des Landkreises lautet: info@merzig-wadern.de


Formfreie, jedoch vertrauliche (verschlüsselte) Vorgänge

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, jedoch vertraulich (verschlüsselt) übermittelt werden sollen, benutzen Sie bitte das kostenlos bereitgestellte Mein Justizpostfach (s. u.). Hierbei werden die übermittelten Nachrichten mittels Ende-zu-Ende- Verschlüsselung vor unberechtigter Einsichtnahme geschützt.


Formgebundene Vorgänge

Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie über Mein Justizpostfach der Kreisverwaltung rechtsverbindlich und sicher elektronisch verschicken. Bitte beachten Sie, dass elektronisch signierte und/oder verschlüsselte Dokumente, die mit einem anderen System als Mein Justizpostfach an uns gesendet werden, keine Rechtsverbindlichkeit erlangen oder nicht verarbeitet werden können.


Mein Justizpostfach (MJP)

Was ist MJP?

Bürgerinnen und Bürger können seit Oktober 2023 Mein Justizpostfach (MJP) nutzen. Der Dienst ist über www.ebo.bund.de erreichbar und ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit Justiz, Behörden, Anwälten, Notaren oder Steuerberatern. Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Anträge an das Landratsamt übermitteln. Durch MJP wird der Einstieg in die digitale Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger daher erheblich leichter.


Wie komme ich an ein MJP?

Bürgerinnen und Bürger müssen über eine BundID verfügen, die unter Verwendung der Online Funktion des Personalausweises eingerichtet worden ist. Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 2019 bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. Mit ihrer kostenlosen BundID können sich Bürgerinnen und Bürger online identifizieren und digitale Verwaltungsleistungen sicher, einfach und flexibel von zu Hause erledigen. Informationen zur BundID finden sie unter www.id.bund.de.


Wie funktioniert das MJP?

Sie melden sich mit der BundID und der elektronischen Personalausweisfunktion in der Browseranwendung (www.ebo.bund.de)  des MJP an. Die Postfächer anderer Bürgerinnen und Bürger oder Organisationen sind für Inhaber eines Mein Justizpostfach nicht sichtbar und können daher nicht adressiert werden. Die sicher hinterlegten Adressdaten sind nur für die Behörden sichtbar. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Erforderlich bleibt in der Regel weiter eine einfache Signatur durch Angabe des vollen Namens am Ende des Schriftsatzes. Die MJP-Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Im Rahmen der Postfacheinrichtung wird ein Verschlüsselungszertifikat mit PIN erstellt, das der MJP-Nutzer sichert und beim Empfang von Nachrichten für die Entschlüsselung nutzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Inhalt der Nachrichten ausschließlich vom MJP-Nutzern gelesen werden kann.


Datenschutz

Alle persönlichen Daten werden im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.


Installation und Beschreibung

Folgen Sie bitte den Anweisungen auf der www.ebo.bund.de. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Support auf dieser Seite.

Haftungsausschluss: Der Landkreis Merzig-Wadern schließt jegliche Haftung zur Nutzung des MJP aus. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das System stets zur Verfügung steht.

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