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Sorgerecht

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Die Sorgeerklärungen können bei jedem Jugendamt kostenfrei beurkundet werden.

Gemeinsame Sorge besteht auch dann, wenn die Eltern des Kindes heiraten.

Außerdem kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Beim Jugendamt kann eine Bescheinigung darüber ausgestellt werden, ob eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Geburtsjugendamt des Kindes verzeichnet ist (Negativattest).

Ansprechpartner (ausgehend vom Nachnamen des Kindes):

  • Zuständig für die Buchstaben B, H, P, T, U, V (ausgehend vom Nachnamen des Kindes): Frau Bianca Kilburg
  • Zuständig für die Buchstaben C, D, E, G, L, S (ausgehend vom Nachnamen des Kindes): Frau Daniela Fischer
  • Zuständig für die Buchstaben A, F, I, N, O, Q, St, W (ausgehend vom Nachnamen des Kindes): Frau Manuela Reiter-Kettern
  • Zuständig für die Buchstaben J, K, M, R (ausgehend vom Nachnamen des Kindes): Herr Martin Frank
  • Zuständig für die Buchstaben Sch, X, Y, Z (ausgehend vom Nachnamen des Kindes): Herr Dietmar Weins

Weitere Infos unter Urkunde

Sofern es Probleme bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge gibt können Sie sich beim allgemeinen sozialen Dienst beraten lassen.

Anspechpartner:

Herr Ralf Michler

Kreisjugendamt
Abteilungsleiter

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-160
06861-80-365
r.michler@merzig-wadern.de
Raum: 316, 3.OG

 

 

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