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Blühflächenprogramm 2026

Antrag zur Teilnahme für Landwirte

Abgabefrist: 31. März 2026

Antragsteller/in:


Landwirtschaftlicher Betrieb in 

Auf folgenden Flächen wird eine Blühfläche angelegt.  

Fläche 1

Fläche 2


Fläche 3


Das Blühflächensaatgut ist bei einem gängigen Saatgutlieferanten zu kaufen. Es muss mindestens 10 verschiedene bienen- und insektenfreundliche Arten enthalten. Die Aussaat hat bis spätestens 31.05.2026 zu erfolgen. Soweit keine Herbstaussaat mit einer Blühmischung erfolgt, muss der Aufwuchs bis Ende des Jahres stehen bleiben; bei Herbstaussaat mindestens bis zum 30.09.2026.

Die Antragsstellung für den Ertragsausfall erfolgt ab 1.10.2026 bis spätestens 15.11.2026. Die Rechnung eines gängigen Saatgutlieferanten mit Datum vom 01.01. - 31.05.2026 ist einzureichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Förderrichtlinien 2026



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