Verbandbuch des Landkreises Merzig-Wadern
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach §24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln.
Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z.B. Spätfolgen eintreten sollten.
Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt/-ärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.
Verfahrenshinweis:
Mit der Dokumentation bzw. Sammlung der Verbandbucheinträge ist das Personalamt, Frau Melanie Hector, betraut. Die Daten sind gegen Zugriff Unbefugter gesichert und werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe nach fünf Jahren gelöscht.