Frist für Antrag auf Fahrkostenzuschuss
Antragsteller, die für das Schuljahr 2022/2023 einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. März 2023 nachzureichen.
Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.
Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, einzureichen.
Ausbildungs-/Schülerförderung
Kreisjugendamt Sachgebiet I
Kreisjugendamt
Bahnhofstraße 7
66663 Merzig
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