Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Belehrung Lebensmittelhygiene

Bescheinigung / Belehrung gemäß §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz beantragen

Personen benötigen eine Belehrung, wenn sie im Lebensmittelbereich tätig sind und beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen direkt (über Hände) oder indirekt (über Arbeitsmaterial, Geschirr) in Berührung kommen. Betroffen davon sind Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Die Bescheinigung der Erstbelehrung darf vor Beginn der erstmaligen Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein. Das Dokument der Erstbelehrung ist unbefristet gültig.

Alle zwei Jahre muss eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber oder durch das Gesundheitsamt erfolgen und dokumentiert werden.

Informationen zur Online-Belehrung

Bezahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard) und PayPal möglich
  • Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte hier an: efa.sl.niedersachsen.de.
  • Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  • Die Belehrung findet online statt – Sie müssen also nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wo es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung
  • Sie müssen sich über ein BundID-Konto anmelden, um sich zu verifizieren. Es genügt, wenn Sie sich mit Benutzername und Passwort anmelden bzw. registrieren. Sie müssen keinen online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat besitzen
  • Das BundID-Konto eröffnet die Möglichkeit, sich zu identifizieren und Bescheide und Nachrichten im BundID-Postfach zu empfangen. Nähere Informationen über die BundID finden Sie id.bund.de.
  • Sie schauen sich in der Online-Belehrung mehrere Belehrungsfilme an.
  • Nach jedem Film in der Online-Belehrung beantworten Sie verschiedene Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
  • Die Bezahlung erfolgt online über die angebotenen Möglichkeiten (Mastercard, Visa, PayPal), eine Rechnungsstellung ist nicht möglich.
  • Eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung steht im Anschluss sofort zum Download zur Verfügung.


Onlinebelehrungen sind nicht möglich für FSJ, BFD, Praktika in kreiseigenen Schulen.

Belehrung im Gesundheitsamt

Generell werden in Präsenz, alle Folgebelehrungen sowie Belehrung für die bestimme Personengruppen (FSJ, BFD, Praktika in kreiseigenen Schulen) durchgeführt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Belehrung ist ein ausreichendes Verständnis der deutschen Sprache. Wer unzureichend Deutsch spricht, kann nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt zur Hygienebelehrung einen Dolmetscher mitbringen. Dies ist bitte bei der telefonischen Anmeldung abzuklären.

Das Gesundheitsamt darf die Bescheinigung nur dann ausstellen, wenn die wesentlichen Inhalte der Belehrung auch verstanden worden sind.

Mitzubringen ist der Personalausweis, vorhandene (ältere) Gesundheitszeugnisse.

Anmeldung und Terminvergabe für Präsenztermine sind von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 10-12.30 Uhr und 13.30-15 Uhr möglich.

Präsenztermine:

  • Gesundheitsamt Merzig: Mittwochsmorgens, mehrere Veranstaltungen
  • Gesundheitsamt Merzig - Außenstelle Wadern (Zurzeit ausgesetzt): Mittwoch in den geraden Wochen, 13.45 Uhr

Gebührenrahmen:

  • Erstbelehrung 38 Euro
  • Folgebelehrung 15 Euro
  • Duplikate 13 Euro

Die Gebühren können für die Onlinebelehrung ausschließlich elektronisch entrichtet werden.

Bei einem Termin vor Ort können die Gebühren bar oder per EC-Cash entrichtet werden. Kostenübernahmeerklärungen des Arbeitgebers sind zum Termin vorzulegen.

Kostenfrei sind: FSJ, BFD, Praktika in kreiseigenen Schulen. Eine Bescheinigung über diese Beschäftigung ist mitzubringen.

Sollten Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Erstbelehrung sein und eine Zweitschrift/ Duplikat benötigen, so können Sie diese telefonisch innerhalb der ersten 10 Jahre nach Ausstellung anfordern und nach Rücksprache im Gesundheitsamt abholen. Die Zusendung per Post ist nicht möglich. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,- Euro an, welche in bar oder EC-Cash zu entrichten ist.

Belehrung für Vereinsfeste

Für kleinere Vereinsfeste bieten wir eine kostenfreie, schriftliche Belehrung an. Handelt es sich allerdings um eine regelmäßige Tätigkeit (auch von Vereinen) oder Feste mir großem Publikumszulauf ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt Pflicht. Für die Einhaltung der Hygienevorschriften ist immer der einzelne Standbetreiber verantwortlich.

Belehrungen in verschiedenen Sprachen sind auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts abrufbar

Seite zurück Nach oben