Nach Fertigstellung des Hygieneplans
1. Was mache ich mit meinem fertigen Hygieneplan?
Der Hygieneplan sollte im Studio so aufbewahrt werden, dass jeder Mitarbeiter zu jeder Zeit Zugang dazu hat und die verbindlichen Arbeitsanweisungen darin bei Bedarf nachlesen kann. Dies kann in digitaler oder in ausgedruckter Form sein. Teile des Hygieneplans, wie zum Beispiel Desinfektionstabellen oder Plakate zur Ausführung der Händedesinfektion, können zusätzlich im Studio ausgehängt werden.
2. Wann muss ich mich um den Hygieneplan kümmern?
Mindestens einmal im Jahr muss der Hygieneplan aktualisiert und gegebenenfalls angepasst werden. Sollte sich vorher etwas ändern, so müssen Sie unverzüglich den Hygieneplan anpassen.
3. Wie und zu welchem Zeitpunkt zeige ich den Hygieneplan meinem Personal?
Sobald der Plan fertig ist, müssen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin schulen. Das heißt, Sie können den Hygieneplan zum Lesen mitgeben oder ihn auch im Team besprechen. Wichtig: Das Personal bestätigt mit Unterschrift, den Hygieneplan gelesen und verstanden zu haben. Diese Unterschrift müssen Sie dokumentieren und bei Kontrollen vorzeigen können. Einmal jährlich muss dieser Vorgang wiederholt werden; unverzüglich jedoch bei Änderungen im Hygieneplan sowie bei neuen Mitarbeitern vor Arbeitsantritt.
4. Wer kontrolliert den Hygieneplan?
Als Betreiber müssen Sie den Hygieneplan mindestens einmal jährlich kontrollieren. Sollte Ihr Studio durch das Gesundheitsamt begangen werden, so müssen Sie den Hygieneplan mit allen Mitarbeiterunterschriften vorlegen können. Auch bei einem Rechtsstreit mit Kunden kann der Hygieneplan im Detail geprüft werden. Der Hygieneplan muss jederzeit sowohl den Behörden als auch den Mitarbeitern vorgelegt werden können.