FAQ »Der Hygieneplan im Studio«
1. Welches Gesetz besagt, dass ich einen Hygieneplan erstellen muss?
In § 2 der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (kurz: Hygieneverordnung) des Saarlandes steht, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Hygieneplan für Ihr Studio zu erstellen.
2. Brauche ich auch einen Hygieneplan, wenn ich allein im Studio tätig bin?
Ja: Der Hygieneplan ist das hygienische „Aushängeschild“ Ihres Studios. Sollte es zu Kundenbeschwerden kommen, können Sie anhand des Hygieneplans Vorwürfe in Bezug auf die Sauberkeit Ihres Studios entkräften, sofern Sie alles im Alltag wie darin beschrieben umsetzen.
3. Muss ich meinen Hygieneplan schriftlich erstellen?
Für die Erstellung der Pläne enthält das Gesetz keine Vorgaben, sondern überlässt dies weitestgehend dem Ermessen der Einrichtungen. Ein schriftlich erstellter Hygieneplan ist jedoch zu empfehlen. Hier gibt es einen Muster-Hygieneplan zum Download.
4. Was ist der Unterschied zwischen Reinigungs- und Desinfektionsplänen und dem Hygieneplan?
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist Teil des Hygieneplans.
5. Was konkret enthält der Hygieneplan?
Er enthält alle Tätigkeiten und Handgriffe in Ihrem Studio, die in Bezug auf die Hygiene relevant sind. Im Hygieneplan legen Sie als Betreiber verbindliche Arbeitsanweisungen für die Hygiene in Ihrem Studio fest.