Kindertagespflege Anträge und Flyer
Wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss zur Kindertagespflege?
Sie können Kindertagespflege für Ihr Kind in Anspruch nehmen, wenn
- Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
- Sie sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden
- Sie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches beziehen
- Kindertagespflege für die Entwicklung Ihres Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.
Einen Antrag auf Inanspruchnahme von Kindertagespflege können Sie beim Fachdienst Kindertagespflege, Merzig, Bahnhofstraße 44, stellen.
Bahnhofstraße 7
66663 Merzig
Telefon
06861-80-3272
Fax
06861-80-443272
E-Mail
Bahnhofstraße 7
66663 Merzig
Telefon
06861-80-3271
Fax
06861-80-443271
E-Mail
Für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege erhebt der Landkreis Merzig-Wadern von Ihnen als Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag. Die Höhe richtet sich nach dem Betreuungsumfang, Alter des Kindes und Einkommen der Eltern.
Bitte beachten Sie den Betreuungsvertrag, den Antrag auf Förderung der Kindertagespflege sowie die Information zum Kostenbeitrag.