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Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf Ihren Internetseiten über die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
- U1-Untersuchung - nach der Geburt
- U2-Untersuchung - 3. bis 10. Lebenstag
- U3-Untersuchung - 4. bis 5. Lebenswoche
- U4-Untersuchung - 3. bis 4. Lebensmonat
- U5-Untersuchung - 6. bis 7. Lebensmonat
- U6-Untersuchung - 10. bis 12. Lebensmonat
- U7-Untersuchung - 21. bis 24. Lebensmonat
- U8-Untersuchung - 46. bis 48. Lebensmonat
- U9-Untersuchung - 60. bis 64. Lebensmonat
- Die J1-Untersuchung - Gesundheitscheck im Jugendalter