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Gesundheitsinformationen für Neuzugewanderte

Beim Gesundheitssystem in Deutschland gibt es viele Akteure, die alle zusammenarbeiten, um die Menschen bestmöglich medizinisch zu versorgen.

Gesundheitssystem in Deutschland

Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, übernehmen zunächst die Bundesländer die gesundheitliche Versorgung. Das gilt für den gesamten Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

Wenn die Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden angekommen sind, übernimmt das Amt für Soziale Angelegenheiten die Kosten.

Vom diesem erhält man dann auch einen Krankenbehandlungsschein, der vor einem Besuch beim Arzt dort abgeholt werden muss.

Wenn Flüchtlinge 18 Monate ohne Aufenthaltstitel in Deutschland sind, kann das Amt für Soziale Angelegenheiten die Krankenversicherung über § 264SGB V dann sicherstellen. Selbst können sich Flüchtlinge während des Bezugs von Asylbewerberleistungen nicht versichern.

Erst wenn der Aufenthaltstitel da ist, ist das Jobcenter, das auch für die Sozialhilfe zuständig ist, Ansprechpartner. Über das Jobcenter werden die Flüchtlinge dann pflichtversichert.

Wenn man dann 12 Monate pflichtversichert ist und keine Sozialhilfe mehr erhält, kann man sich freiwillig versichern.


Folgende Leistungen werden vom Amt für Soziale Angelegenheiten bezahlt:

    • Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen
    • Behandlungen oder Durchführung von Untersuchungen, deren Notwendigkeit der erstbehandelnde Arzt bescheinigen muss. Der Leistungsempfänger muss diese Bescheinigung dann dem Kostenträger (Amt für Soziale Angelegenheiten) vorlegen, der dann die Behandlung genehmigt und die Kostenübernahme zusagt.
    • Notwendige Arzneien, Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel in Höhe des festgesetzten Festbetrages. Diese müssen vorher schriftlich genehmigt werden.
    • Aufenthalt und Behandlung in einem Krankenhaus, der, abgesehen von Notfällen, vorher durch das Amt für Soziale Angelegenheiten genehmigt werden muss.


Weitere Informationen erhält man bei der Migrationsberatung.

Weitere Infos:

Info der Verbraucherzentrale zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern

Info der Ergo zum Versicherungsschutz für Flüchtliche - Checkliste

Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland - in vielen Sprachen

Kontakt

Amt für soziale Angelegenheiten

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

Telefon 06861-80-0
Fax 06861-80-491
E-Mail


Jobcenter Merzig-Wadern

Torstraße 28
66663 Merzig

Telefon 0 68 61 77 01 100 (Info-Telefon)
Telefon 0 68 61 77 01 520 (allgemeine Anliegen)
Telefon 0 68 61 77 01 524 (Vermittlung und Beratung)
Telefon 0 68 61 77 01 525 (Finanzielle Notlagen)
Fax 0 68 61 77 01 203
E-Mail
Internetseite

Gesundheitsamt Landkreis Merzig-Wadern

Das Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern ist zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Landkreis Merzig-Wadern.

Es hat wie im Folgenden zu sehen ist viele Aufgaben.

  • Amtsärztlicher Dienst
    Zu den Aufgaben des amtsärztlichen Dienstes zählt unter anderem die Erstellung von amtlichen Gutachten und Zeugnissen.
    Info Amtsärztlicher Dienst
  • Zahnärzlicher Dienst
    Die wichtigste Aufgabe des zahnärzlichen Dienstes ist die Zahngesundheitsvorsorge bei Kindern und Jugendlichen.
    Info Zahnärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    Der Kinder- und jugendärztliche Dienst begleitet die gesundheitliche Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
    Info Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Suchtberatung und Suchtprävention
    Es gibt viele Arten von Süchten, die bei vielen Menschen die körperliche, aber auch seelische Gesundheit gefährden. Daher ist es wichtig, im Rahmen der Suchtberatung und Suchtvorbeugung betroffene Menschen auf ihrem Weg zu begleiten und ihnen Unterstützung anzubieten.
    Info Suchtberatung und Suchtprävention
  • Hygiene- und Gesundheitsschutz 
    Zu den Aufgaben dieses Sachgebiets gehören die Aufklärung, Beratung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, sowie die Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen.
    Info Hygiene- und Gesundheitsschutz
  • Hygieneüberwachung
    Die Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes findet unter anderem durch Kontrollen vor Ort (Begehungen) statt.
    Info Hygieneüberwachung
  • Belehrung Lebensmittelhygiene
    Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, benötigen eine Belehrung. Das betrifft Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Verpflegung arbeiten.
    Info Belehrung Lebensmittelhygiene
  • Schwangerschaft, Behinderung, Prävention
    Info Schwangerschaft, Behinderung, Prävention

Kontakt

Gesundheitsamt

Hochwaldstraße 44
66663 Merzig

Telefon 06861-80-420
Fax 06861-80-414
E-Mail

Wissenswertes

Infos zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Aufgaben Bundesgesundheitsministerium

Infos zum Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes

Aufgaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Gesundheitsprävention

Ärztekammer Arztsuche

KVSaarland Arztsuche

Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland: Gesundheitssystem in 40 Sprachen erklärt
Das System der Krankenversicherung in Deutschland ist komplex. Jährliche Ausgaben in Milliardenhöhe, vielschichtige Strukturen, Reformen und Beitragssteigerungen: Wer die Krankenversicherung in Deutschland verstehen möchte, benötigt etwas Geduld und sollte sich umfassend informieren. Dabei hilft die Website der der Zentralen Vereinigung für bürgernahe Verbraucherinformation e.V.
Hier der Link zum Informationsangebot: www.krankenkassenzentrale.de/wiki/international

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