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Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, den Verkauf und den Verleih von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt von Jugendlichen in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen.

Tabelle Jugendschutzgesetz
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