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Kindertageseinrichtung Hort

Den Kinderhort können Kinder im Schulalter nach der Schule besuchen. Kinderhorte haben ebenso wie die Kindergärten neben dem Betreuungsauftrag einen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung des Kindes in der Familie und fördern seine Gesamtentwicklung durch Erziehungs- und Bildungsangebote.

In Kinderhorten arbeiten Sozialpädagogen/innen und Erzieher/Innen. Zudem können auch Kinderpfleger/innen eingesetzt werden.

In einer Gruppe, die in aller Regel aus 20 Kindern besteht, muss mindestens eine Fachkraft bei 13 Kindern vorhanden sein.

Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung oder eine Nachmittagsbetreuung in Form einer Freiwilligen Ganztagsschule besuchen, können einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages durch das Kreisjugendamt stellen.

Daneben können auch die Kosten für eine warme Mittagsverpflegung, für Klassenfahrten und Freizeitmaßnahmen ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden.
Im Zuge der Neugestaltung der Hartz IV Gesetzgebung können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter Vorliegen verschiedener Vorraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

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