Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Teilstationäre Pflege

In den Einrichtungen der Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Tagespflege werden pflegebedürftige Menschen an bestimmten Werktagen oder für einen gewissen Zeitraum von professionellen Fachkräften kompetent betreut und versorgt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Kurzzeitpflege

Ist die Pflege zu Hause zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt, so kann eine vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung erforderlich werden. Das gilt z.B. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. 

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Einrichtungen der Kurzzeitpflege:

Gemeinde Beckingen

Gemeinde Losheim

Haus Weiherberg GmbH

Weiherberg 56
66679 Losheim am See


Gemeinde Mettlach

Gemeinde Perl


Alten- und Pflegeheim St. Franziskus

Franziskusstr. 1
66706 Perl-Besch

(06867) 91 19 20
(06867) 10 76
info@ah-perl-besch.de
https://www.ah-perl-besch.de/

Stadt Wadern

Alten- und Pflegeheim St. Sebastian

Weiskircher Straße 28
66687 Wadern-Nunkirchen

Tagespflege

Pflegebedürftige Menschen können tagsüber in einer Einrichtung der Tagespflege betreut und versorgt werden. Im Vordergrund stehen dabei nicht nur Behandlungs- und Grundpflegemaßnahmen, sondern auch die sinnvolle Gestaltung von Tagesstrukturen durch Therapie- und Freizeitangebote.

Hier finden Sie Einrichtungen der Tagespflege:

Stadt Merzig

Gemeinde Mettlach

SRS Pflegezentrum Saarschleife

Alfred-Becker-Str. 13
66693 Mettlach-Orscholz

Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige benötigen einmal Urlaub oder werden selbst krank. So kann es sein, dass sie sich eine Zeit lang nicht selbst um die Pflege kümmern können. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, dass andere Menschen die Pflege für bis zu sechs Wochen im Jahr übernehmen. Das können Freunde, Verwandte oder ein ambulanter Pflegedienst sein. Die Kosten von bis zu 1612€ im Jahr werden von der Pflegekasse für Menschen ab Pflegegrad 2 getragen. Außerdem muss seit mindestens 6 Monaten ein Pflegegrad bestehen. Wenn Sie mit demjenigen der die Verhinderungspflege macht sehr nah verwandt sind gelten besondere Regeln. Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes beraten Sie gerne dazu.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass sie Geld, das Ihnen für die Kurzzeitpflege zusteht für die Verhinderungspflege verwenden. Das können sie machen, wenn sie bis zu 806 Euro für die Kurzzeitpflege noch nicht verbraucht haben. Dieses Geld steht Ihnen dann allerdings nicht mehr für die Kurzzeitpflege zu.

Seite zurück Nach oben