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FAQ zum Kita-Portal

1. Wie melde ich mich im Kita-Portal an?

Dafür nutzen Sie bitte: www.merzig-wadern.de/kitaportal

Wenn Sie Ihr Kind zum ersten Mal im Kita-Portal anmelden möchten, legen Sie bitte zuerst ein Benutzerkonto an. Nach der Registrierung können Sie sich jederzeit mit Ihren Login-Daten (E-Mail-Adresse und selbst vergebenes Passwort) im Kita-Portal einloggen. Danach können Sie pro Kind bis zu drei Voranmeldungen vornehmen. Es ist übrigens ebenfalls möglich, Ihr Kind für die Betreuung in der Kindertagespflege anzumelden.

2. Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote anzusehen?

Nein. Die Suche und Sichtung der jeweiligen Kindertageseinrichtungen ist auch nicht registrierten Nutzerinnen und Nutzern möglich. Um jedoch eine Betreuungsanfrage stellen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren.

3. Wozu gibt es das Kita-Portal Merzig-Wadern und warum werden meine Daten gespeichert?

Im Kita-Portal Merzig-Wadern sehen Sie alle Kindertageseinrichtungen der kreisangehörigen Gemeinden auf einen Blick und können Ihr Kind an bis zu drei Einrichtungen voranmelden.

Ihre Daten und die Ihres Kindes werden für die Anmeldung und für die Kontaktaufnahme von den Einrichtungen benötigt. Wenn Sie sich im Kita-Portal registrieren, werden diese Daten gespeichert und bei einer Anmeldung an die ausgewählte Kindertageseinrichtung automatisch weitergegeben. Ihre Daten werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt, und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Datenschutz:

https://kitaportal.merzig-wadern.de/portal#oeffentlich/datenschutz

4. Was passiert nach meiner Voranmeldung?

Die Voranmeldung für Ihr Kind wird vom Kita-Portal automatisch in die Warteliste der ausgewählten Kindertageseinrichtung übernommen.

Sollten Sie sich für eine Betreuung in der Kindertagespflege angemeldet haben, wird sich der Fachdienst Kindertagespflege des Kreisjugendamtes mit Ihnen in Verbindung setzen.

5. Gilt meine Anmeldung im Kita-Portal Merzig-Wadern auch als Bedarfsanzeige?

Ja. Das Kreisjugendamt wertet die Anmeldung für Ihr Kind in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen und/oder zur Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson als Bedarfsanzeige.

6. Kann ich mein Kind nur noch über das Kita-Portal an einer Kindertageseinrichtung anmelden?

Die Anmeldung soll zukünftig wünschenswerterweise von den Erziehungsberechtigten über das Kita-Portal online erfolgen, da nur über den personalisierten Account die Eltern jederzeit den aktuellen Stand des Anmeldeprozesses verfolgen können.

7. Kann ich für ein ungeborenes Kind eine Betreuungsanfrage stellen?

Nein. Über das Kita-Portal kann nur ein bereits geborenes Kind vorangemeldet werden.

8. Kann ich mein Kind über das Kita-Portal für einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege anmelden?

Ja. Sie können Ihr Kind im Kita-Portal auch für eine Betreuung in der Kindertagespflege anmelden.

9. Ist es möglich, sich im Kita-Portal gleichzeitig für eine Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson sowie für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung anzumelden?

Ja, Sie können Ihr Kind für beide Möglichkeiten der Betreuung voranmelden.

10. Wie und wann erfolgt die Platzvergabe?

Die Platzvergabe erfolgt durch die Kindertageseinrichtung.

Grundsätzlich sollten Sie ca. 6 Monate vor dem gewünschten Beginn des Betreuungszeitpunktes ein Platzangebot erhalten. Sie haben in der Regel 14 Tage Zeit dieses Angebot anzunehmen. Danach ist der Träger nicht mehr an das Angebot gebunden und kann den Platz anderweitig vergeben. Nehmen Sie das Platzangebot der Kindertageseinrichtung an, schließen Sie den Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung direkt ab. Für andere Kindertageseinrichtungen, bei denen Sie ihr Kind vorgemerkt haben, ist im Portal erkennbar, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, ohne dass ersichtlich wird, bei welcher Kindertageseinrichtung dies geschehen ist. Es ist also nicht notwendig, Ihre Bewerbungen bei anderen Kindertageseinrichtungen zurückziehen.

11. Was mache ich, wenn ich von keiner Kindertageseinrichtung eine Zusage bekommen habe?

Wenn Sie für Ihr Kind bis zu 6 Monate vor Beginn des gewünschten Betreuungszeitraumes keine Platzzusage erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung des Kreisjugendamtes des Landkreises Merzig-Wadern: kitaportal@merzig-wadern.de

12. Wie hoch sind die Elternbeiträge für einen Betreuungsplatz?

Die aktuelle Tabelle finden Sie hier: www.merzig-wadern.de/Gebührensatzung_Kita

Dazu kommt in aller Regel ein, von den Kindertageseinrichtungen gesondert erhobenes Entgelt für die Essensverpflegung Ihres Kindes. Die Höhe erfragen Sie bitte in den jeweiligen Einrichtungen.

Auch die Elternbeiträge für die Kindertagespflege sind hier zur finden: www.merzig-wadern.de/Kostentabelle_KTP

13. Kann ich eine Betreuungsanfrage wieder zurücknehmen/ändern?

Anmeldungen mit dem Status „Eingereicht“ können von den Eltern storniert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen weiterhin im System vorhanden sind und nur durch die Fachabteilung des Kreisjugendamtes endgültig gelöscht werden können.

Die endgültige Löschung führt zum Verlust des Anmeldedatums, und wird daher nur auf explizierten Wunsch der Eltern durchgeführt.

Sollten Sie Änderungen an den Anmeldungen vornehmen wollen, stornieren Sie bitte nicht die Eingaben, sondern melden Sie sich bei den jeweiligen Kindertageseinrichtungen. Die Leitungen können die Anmeldungen nach Ihren Wünschen ändern. Die bereits weitergegebenen Anmeldungen können nicht mehr durch die Eltern geändert werden. 

14. Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in meiner Wunsch-Kindertageseinrichtung?

Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung besteht nicht. Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen prüfen die Betreuungswünsche der Bewerbungen anhand der Aufnahmekriterien. Dabei ist die Platzvergabe natürlich auch immer von den zur Verfügung stehenden freien Kapazitäten zum Zeitpunkt des gewünschten Betreuungsbeginns abhängig. Es ist daher sinnvoll, sich neben der Wunsch-Kindertageseinrichtung auch in anderen Kindertageseinrichtungen, die für Sie als Alternative in Frage kommen, anzumelden. Um Ihre Wunsch-Kindertageseinrichtung festzulegen, haben Sie die Möglichkeit, in der Online Suche die Prioritäten direkt anzugeben.


15. Erhalten die Kindertageseinrichtungen Informationen darüber, ob ich für mein Kind noch bei anderen Einrichtungen laufende Bewerbungen habe?

Grundsätzlich können die Einrichtungen dies nicht erkennen. Erst wenn die Ampel orange/rot wird, wissen Einrichtungen, dass für ein Kind Anmeldungen in anderen Kitas vorliegen. Diese Informationen und die Veränderungen in Ihrem Status im Kita-Portal sehen jedoch nur die Kindertageseinrichtungen, die von Ihnen eine Bewerbung erhalten haben.

16. Wann hat mein Kind einen Rechtsanspruch und ab wann ist dieser erfüllt?

Für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben und die noch nicht drei Jahre alt sind, besteht ein erweiterter Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertageseinrichtung (=Kinderkrippe) oder in der Kindertagespflegestelle.

Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Eintritt in die Schule einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (=Kindergarten).

Der Betreuungsplatz muss nicht in Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung sein.

17. Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?

Sie schließen einen Betreuungsvertrag für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung mit der Betreuungseinrichtung, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Der Vertragsabschluss erfolgt in der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Die Kindertagespflege ist eine Form der öffentlichen Kindertagesbetreuung in privaten Räumen und wird von selbständig Tätigen Kindertagespflegepersonen angeboten. Ebenso wie bei der Kindertageseinrichtung wird der Betreuungsvertrag direkt zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson abgeschlossen.

Wenn Sie einen Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson geschlossen haben, werden Ihre anderen Bewerbungen automatisch gelöscht. Bitte denken Sie zu diesem Zeitpunkt daran, rechtzeitig eine Bewerbung für die Betreuung ihres Kindes nach Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung über das Kita-Portal abzugeben.

Bei weiteren Fragen:

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die Fachabteilung des Kreisjugendamtes des Landkreises Merzig-Wadern: kitaportal@merzig-wadern.de.

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