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Hebammen

Da die Zeit vor und nach der Geburt mit besonders vielen Veränderungen einhergeht, ist eine gute Betreuung der Schwangeren und ihrer Familie durch eine Hebamme als Fachkraft besonders wichtig. Im Hebammengesetz (HebG) wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Hebammenhilfe für schwangere Frauen formuliert.

Zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen einer Hebamme zählen die Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Beschwerden, Geburtsvorbereitung sowie Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung und Stillberatung.
Schwangere sollten sich möglichst früh eine Hebamme in ihrer Nähe suchen und einen Termin zum persönlichen Kennenlernen oder zur Beratung vereinbaren. Ab der 18. Schwangerschaftswoche können sie sich bereits zu einem Geburtsvorbereitungskurs anmelden. Zehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollte ein Gespräch zur Wochenbettbetreuung stattfinden. Sinnvoll ist es, sich auch vor dem Geburtstermin bereits für einen Kurs zur Rückbildungsgymnastik anzumelden.

Hebammenleistungen, die die Krankenkasse in der Regel bezahlt:

  • Gespräche, Informationen, Beratung
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Vorsorge-Untersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien (auch in Zusammenarbeit mit dem Frauenarzt )
  • Geburtsvorbereitung (Frauenkurse- und Paarkurse)
  • Geburtshilfe (in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause)
  • Wochenbettbetreuung bis zu 8 Wochen nach der Geburt
  • Stillberatung im Rahmen der Wochenbettbetreuung bis zum Ende der Stillzeit bzw. Ernährungsberatung bis zur Vollendung des 9. Lebensmonats des Kindes
  • Rückbildungsgymnastik

Leistungen, die die Kasse in der Regel nicht bezahlt:

  • Partneranteil bei Paarkursen für Geburtsvorbereitung
  • Kurse wie Babymassage, Yoga für Schwangere, Erste Hilfe für Babys und Kleinkinder, PEKIP
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